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Landsberg: Kehrtwende: Beschluss über neues Landratsamt fällt doch öffentlich

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Kehrtwende: Beschluss über neues Landratsamt fällt doch öffentlich

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    So könnte das neue Landratsamt im Landsberger Osten aussehen.
    So könnte das neue Landratsamt im Landsberger Osten aussehen. Foto: Landratsamt Landsberg

    Kehrtwende in Sachen neues Landratsamt. Der Beschluss über die Fortsetzung der Planungen soll nun doch in öffentlicher Sitzung gefasst werden. Das hat Landrat Thomas Eichinger (CSU) gegenüber unserer Redaktion bestätigt. Er werde den Antrag der Bayernpartei, die einen sofortigen Stopp der Planungen fordert, kurzfristig auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am Montagabend nehmen.

    Ende Juni hatte die Fraktion der Bayernpartei eine Einstellung aller Planungsaktivitäten und stattdessen eine Neuplanung einer Außenstelle als dezidiertem Zweck- und Verwaltungsbau beantragt. Die „Kostenexplosion“, die berechneten Kosten liegen bei 120 Millionen Euro, seien der extravaganten Architektur und der geplanten Ausführung mit scheinbar nachhaltigen, aber überteuerten Baumaterialien geschuldet. In der Beschreibung des Entwurfes werde deutlich, dass es sich um einen Prestigebau handelt, der der Idee eines Zweckbaus entgegensteht, hieß es in dem Schreiben an Landrat Thomas Eichinger.

    Kritik an den Kosten und der Finanzierung des Projekts im Landsberger Osten

    Kritik, vor allem an den Kosten und der Finanzierung des Projekts, kam in den vergangenen Wochen auch von den Fraktionen, der Grünen, der SPD und der ÖDP. Zuletzt war dies bei der Vorstellung der Planungen in der Sitzung des Kreistags am Dienstag thematisiert worden. Heftige Kritik am Vorgehen von Landrat Thomas Eichinger rund um den Neubau des Landratsamts kam in der Sitzung von den Grünen und der Bayernpartei. Hermann Dempfle (BP) bezeichnete es als grob undemokratisch, dass der Antrag seiner Fraktion auf sofortigen Planungsstopp nicht behandelt werde. Die Grünen kritisierten die kurzfristige Ansetzung der Sitzungstermine und das Fehlen von wichtigen Informationen, um sich gezielt auf die Sitzungen vorbereiten zu können. Gabriele Übler und Martin Erdmann forderten zudem, die Entscheidung über die Fortsetzung der Planungen in der Sitzung am Montag, 22. Juli, öffentlich zu behandeln.

    Landrat Thomas Eichinger berief sich in der Sitzung darauf, dass Vergaben, in diesem Fall die Vergabe von Leistungsphasen an ein Architekturbüro, in nicht öffentlicher Sitzung zu beschließen seien und es bereits Beschlüsse zum Neubau des Landratsamts gebe. Zudem könnten in einer Informationssitzung keine Beschlüsse gefasst werden, es sei denn, der vollzählig anwesende Kreistag würde dies mehrheitlich beschließen.

    Landrat Thomas Eichinger (CSU) bei der Vorstellung des Siegerentwurfs für den Neubau eines Landratsamts im Landsberger Osten.
    Landrat Thomas Eichinger (CSU) bei der Vorstellung des Siegerentwurfs für den Neubau eines Landratsamts im Landsberger Osten. Foto: Christian Rudnik (Archivbild)

    Nun hat sich der Landrat aber anders entschieden. Gegenüber unserer Redaktion teilte er am Donnerstag mit, dass er im Laufe des Tages eine Nachladung versenden werde und den Antrag der Bayernpartei auf die Tagesordnung der Sitzung am Montag nehmen werde. „Ich mache das, um den Kreistag und den Landkreis vor dem unberechtigten Vorwurf des Ausschlusses der Öffentlichkeit zu schützen.“ Alle Abstimmungen der vergangenen zehn Jahre zu dem Thema hätten in öffentlicher Sitzung stattgefunden, bis auf diejenigen, die juristisch der nicht öffentlichen Sitzung vorbehalten seien. Die Vergabe-Entscheidungen würden selbstverständlich auch zukünftig in nicht öffentlicher Sitzung stattfinden.

    Die SPD-Fraktion beantragt erneut eine öffentliche Behandlung

    Mit dem Schritt kommt der Landrat auch einem Antrag der SPD-Fraktion im Kreistag zuvor. Die hatte bereits vor Monaten beantragt, bei Vorliegen der Kostenberechnung nochmals über die weitere Beauftragung zu entscheiden, und zwar im Kreistag und nicht im Kreisausschuss. Am Donnerstag beantragte die Fraktion nun, die Beratung und Beschlussfassung über diesen Antrag in der Sitzung des Kreistags am Montag in öffentlicher Sitzung vorzunehmen. Denn bei der Vergabe der nächsten Leistungsphase sei das Wohl der Allgemeinheit betroffen, zudem sei bereits bekannt, wer den Auftrag erhalten und wie viel das Projekt kosten soll. Daher müsse der Regelfall der Landkreisordnung Anwendung finden: der Grundsatz der Öffentlichkeit. „Die Beratung öffentlich zu führen, die Beschlussfassung, aber hinter verschlossenen Türen widerspricht aus unserer Sicht diesem Grundprinzip in eklatanter Weise“, heißt es in dem Schreiben.

    Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am 22. Juli findet sich im öffentlichen Teil unter anderem auch die Gründung eines Kommunalunternehmens im Bereich Hochbau. Wie bereits berichtet, soll das Kommunalunternehmen den Neubau des Landratsamts abwickeln. Die SPD-Fraktion beantragt daher, die Behandlung ihres Antrags vor die Abstimmung über die Gründung eines Kommunalunternehmens zu setzen. Auf der Tagesordnung, die am Donnerstagnachmittag auch an die Medien ging, ist die Beratung über den Antrag der Bayernpartei allerdings danach (Punkt 6) zu finden.

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