Sind Traktoren, ehemalige Militärfahrzeuge und Lkw zulässige Versammlungsmittel? Das ist im Versammlungsgesetz festgelegt und deshalb zugelassen. Wer das anders will, müsste eine Gesetzesänderung im Versammlungsrecht fordern, so wie es die Gewerkschaft der Polizei vorgeschlagen hat. Bis eine solche Änderung kommt, kann es allerdings dauern. Was kann man also machen, wenn man Demos erlauben, aber die Lärmbelästigungen der Montagsdemos in der Altstadt einschränken will? Die Stadt Landsberg und das Landratsamt beantworten einige Fragen und nehmen Stellung.
Landsberg