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Landratsamt Neubau: Alles zum Bürgerentscheid in Landsberg

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Diskussion und mehr: Alles Wichtige rund um den Bürgerentscheid zum neuen Landratsamt

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    So sieht der Siegerentwurf mit potenziellem Erweiterungsbau für die Außenstelle des Landsberger Landratsamts aus.
    So sieht der Siegerentwurf mit potenziellem Erweiterungsbau für die Außenstelle des Landsberger Landratsamts aus. Foto: Christian Rudnik (Archivbild)

    Knapp drei Stunden haben Kreisausschuss und Kreistag in ihren Sitzungen über die Fragestellungen der beiden Bürgerentscheide diskutiert, über die die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Landsberg am 23. Februar entscheiden sollen. Verwirrend und inhaltlich fast gleich seien sie, sagen die Kritiker, die Befürworter erhoffen sich eine klare Aussage darüber, ob ein Neubau des Landratsamts am Penzinger Feld in Landsberg generell gewünscht wird. Unsere Redaktion hat die wichtigsten Informationen (siehe Infokasten) und die lebhafte und kontroverse Diskussion zusammengefasst.

    Am 23. Februar 2025 werden die Bürgerinnen und Bürger erstmals in der Geschichte bei einem landkreisweiten Bürgerentscheid ihre Stimme abgeben. Dabei werden ihnen zwei Fragen gestellt, eine auf Grundlage eines Bürgerbegehrens, für das die Bürgerinitiative „LRA-Neubau stoppen“ an die 10.000 Unterschriften gesammelt hatte, die andere auf Grundlage eines Ratsbegehrens, das der Kreistag jetzt mit 29:25 Stimmen beschlossen hat. Wie berichtet, plant der Landkreis im Landsberger Osten den Neubau eines Landratsamts, unter anderem mit Büroflächen, neuem Sitzungssaal, Cafeteria und Landratsbüro. Die Kostenberechnung für das ovale Gebäude, auch Lechkiesel genannt, liegt bei rund 120 Millionen Euro.

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    Am Penzinger Feld soll ein neues Landratsamt für 120 Millionen Euro gebaut werden. Das Projekt ist nicht nur in der Kommunalpolitik ein Diskussionsthema. Wie stehen Sie zu den Plänen? Stimmen Sie hier ab.

    In den Sitzungen von Kreisausschuss und Kreistag wurde kontrovers über die Sinnhaftigkeit eines Ratsbegehrens und dessen Fragestellung diskutiert. Wir fassen die Aussagen von Befürwortern und Kritikern zusammen:

    Kritiker:

    • Renate Standfest (Grüne): Das Ratsbegehren verwirre die Bürgerinnen und Bürger, weil diese beides wollen können. Die Frage des Ratsbegehrens sei ein Spiegelbild der Frage des Bürgerbegehrens und biete keine inhaltliche Alternative. Kritik übte Standfest auch an den unterschiedlichen Bezeichnungen des Neubaus. Ganz zu Beginn sei von einer Zusammenfassung der Außenstellen die Rede gewesen, danach von einem Landratsamt-Neubau, dann von einem Bürgeramt der Zukunft und nun von einem zentralen Dienstleistungsgebäude. Mit der Erwähnung der Zulassungsstelle sollen ihrer Meinung nach nur Stimmen gefangen werden.
    • Alexander Herrmann (Grüne): Das Ratsbegehren verkompliziere das Verfahren nur. Zudem seien die in der Frage genannten Details zu Außenstellen, Mietkosten und Zulassungsstelle „keine neuen Argumente“ und somit unnötig.
    • Robert Sedlmayr (ÖDP): „Ich bin entsetzt“, sagte Sedlmayr, dass dem ersten landkreisweiten Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegengesetzt werde. „Wir setzen uns damit über unsere Bürger hinweg.“
    • Felix Bredschneijder (SPD): Der Dritte Bürgermeister von Landsberg störte sich daran, dass die Zulassungsstelle Teil des Ratsbegehrens ist. Über deren Standort entscheide laut Landkreisordnung die Verwaltung, also der Landrat. Die Frage suggeriere, dass der Bürger über etwas entscheiden darf, dabei darf er es gar nicht. Aus Bredschneijders Sicht bergen die beiden Fragen Unstimmigkeiten. Denn wer das bisher geplante Gebäude (Lechkiesel) ablehne, müsse dem Bürgerentscheid zustimmen, aber auch gegen das Ratsbegehren votieren. Am Ende habe man dann gar kein Gebäude.
    • Kurt Wacker (Bayernpartei): „Die Dinge werden immer verworrener. Der Bürger sollte klar und deutlich seinen Willen äußern können.“ Das sei allein mit der Beantwortung der Frage des Bürgerbegehrens möglich.
    • Christoph Raab (Die Partei): „Ich fühle mich als Bürger durch die Fragestellung des Ratsbegehrens ausgetrickst.“
    • Gabriele Triebel (Grüne): „Herr Eichinger, machen Sie den Söder“, sagte die Landtagsabgeordnete und erinnerte an das Einlenken des Ministerpräsidenten beim Volksbegehren „Rettet die Bienen“.
    In der gut besuchten Sitzung des Kreistags wurde kontrovers über die Fragestellung des Ratsbegehrens diskutiert.
    In der gut besuchten Sitzung des Kreistags wurde kontrovers über die Fragestellung des Ratsbegehrens diskutiert. Foto: Thorsten Jordan

    Befürworter:

    • Thomas Eichinger (CSU): Die Fragestellung des Ratsbegehrens nenne die am Ende der 2010er-Jahre gefassten Beschlüsse des Kreistags. Vielen Bürgern sei zum Beispiel nicht bekannt, dass der Landkreis mittlerweile 13 Außenstellen hat. Ein Ja bei der Frage des Bürgerbegehrens sei ein generelles Nein gegen einen Neubau. Denn der Begriff „Lechkiesel“ sei keine offizielle Bezeichnung. Zudem werde ein neues Gebäude, das die Außenstellen zusammenfasse, immer rund 120 Millionen Euro kosten. Mit dem Ratsbegehren werde der Bürger gefragt, ob er generell den Neubau eines Dienstleistungsgebäudes wolle. „Wie wir das tun, entscheidet der Kreistag.“
    • Christian Bolz (CSU): „Ich finde es grundsätzlich wichtig, dass wir die Bürger fragen.“ Seiner Meinung nach benötigt der Landkreis zwar ein neues Dienstleistungsgebäude, aber nicht in der Größe und zu den Kosten des geplanten „Lechkiesels“.
    • Herbert Kirsch (Freie Wähler): „Der Bürger weiß, wie er abzustimmen hat.“ Kirsch wolle wissen, ob die Bürgerinnen und Bürger am Penzinger Feld ein Gebäude haben möchten, oder nicht. Diese Frage stelle das Ratsbegehren.
    • Erich Püttner (UBV): Nur ein Bürgerbegehren sei zu einseitig. Es sei nur demokratisch, auch die andere Seite zu berücksichtigen.

    Teil der Diskussion in Kreisausschuss und Kreistag war auch die Frage, wie mit den möglichen Ergebnissen umgegangen werden soll. Bürgermeistersprecher Christian Bolz (CSU), der das Grundstück am Penzinger Feld im Landsberger Osten als „charmant“ bezeichnete, richtete sich an Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl (UBV), ob an dem Standort auch ein anderes Gebäude errichtet werden kann. Denn die Stadt, also Stadtrat und Verwaltung, die Baurecht erteilen, hatten bekanntlich einen Realisierungs-Wettbewerb eingefordert, dessen Ergebnis der „Lechkiesel“ war. Auf Nachfrage von Markus Wasserle (SPD) stellte Landrat Thomas Eichinger nochmal klar, dass im Falle eines Neubaus am Penzinger Feld auch der bisherige Standort in der Von-Kühlmann-Straße erhalten bleiben soll. Dort solle ein zentrales Dienstleistungsgebäude für Soziales eingerichtet werden.

    Das bisherige Landratsamt in der Von-Kühlmann-Straße in Landsberg soll erhalten bleiben.
    Das bisherige Landratsamt in der Von-Kühlmann-Straße in Landsberg soll erhalten bleiben. Foto: Christian Rudnik

    Der Stimmzettel für die Bürgerentscheide am 23. Februar:

    Der Bürgerentscheid über den Neu- beziehungsweise Erweiterungsbau des Landratsamts in Landsberg soll gleichzeitig mit der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, stattfinden. Die Wählerinnen und Wähler können zwei Fragen und eine Stichfrage beantworten. Nur wenn keine Frage beantwortet wird oder bei einer Frage zwei Kreuze gemacht werden, ist der Stimmzettel ungültig. Und so lauten die Fragen:

    Bürgerentscheid 1: Ratsbegehren „Realisierung Dienstleistungsgebäude“: „Sind Sie dafür, dass der Landkreis Landsberg am Lech ein zentrales Dienstleistungsgebäude am Penzinger Feld in Landsberg realisiert, um 13 angemietete Außenstellen mit jährlichen Mietkosten von ca. 1,2 Mio. Euro zusammenzufassen und die Zulassungsstelle dort unterzubringen?“ Die Frage kann mit Ja oder Nein beantwortet werden.

    Bürgerentscheid 2: Bürgerbegehren „Planungsstopp Lechkiesel“: „Sind Sie dafür, den Neu- bzw. Erweiterungsbau, der als Lechkiesel bezeichnet wird, mit Baukosten von ca. 120 Mio. Euro, am Penzinger Feld zu stoppen?“ Die Frage kann mit Ja oder Nein beantwortet werden.

    Stichfrage: „Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten? Bürgerentscheid 1 oder Bürgerentscheid 2?“ Die Fragestellung für einen Stichentscheid ist in Bayern standardisiert und gesetzlich vorgeschrieben. Die Bürgerinnen und Bürger sollten zusätzlich ankreuzen, welche Entscheidung gelten soll.

    Auf Nachfragen in der Sitzung des Kreistags informierte der zuständige Sachgebietsleiter Maximilian Schuler noch über zwei wichtige Punkte: Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist ein Jahr bindend, es sei denn, ein neues Bürgerbegehren zum Thema wird erfolgreich auf den Weg gebracht. Und: Mit dem Beschluss des Kreistags für die Durchführung eines Ratsbegehrens endet das Paritätsgebot in Bezug auf das Bürgerbegehren. Das heißt, Landrat und Landratsamt müssen die Bürgerinitiative in Bezug auf Information und Werbung nicht mehr gleichbehandeln.

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