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Landsberg: Die Stadt Landsberg erhöht Hebesätze für die Grundsteuer

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Die Stadt Landsberg erhöht Hebesätze für die Grundsteuer

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    In Landsberg werden die Grundsteuerhebesätze angepasst.
    In Landsberg werden die Grundsteuerhebesätze angepasst. Foto: Thorsten Jordan (Archivfoto)

    Seit 2014 hat die Stadt Landsberg ihre Grundsteuerhebesätze laut einer Pressemitteilung trotz steigender Kosten auf unverändertem Niveau gehalten. Die bundesweite Grundsteuerreform ist nun der Auslöser, dass zum Jahreswechsel der in der Haushaltssatzung festgesetzte Hebesatz seine Gültigkeit verliert. Um 2025 fristgerecht die Grundsteuer erheben zu können, ist es erforderlich, dass die Stadt neue Hebesätze festsetzt.

    Über die Höhe der neuen Hebesätze der Grundsteuer A und B wurde in der jüngsten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses beraten. Bei der Festlegung der neuen Hebesätze berücksichtigten die Mitglieder laut der Pressemitteilung die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer, die bisherige Entwicklung der Hebesätze sowie den Finanzbedarf der Stadt. Wichtig war dem Ausschuss demnach, die Bürgerinnen und Bürger nicht übermäßig zu belasten.

    Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer durch das Steueramt der Stadt sind die Grundsteuermessbeträge, die das Finanzamt aufgrund der bis 30. April erfolgten Grundsteuererklärungen von Eigentümern neu ermittelt hat. Mit Blick auf verschiedene Nutzungsarten zeigt sich, dass der durchschnittliche Messbetrag im Gebiet der Stadt Landsberg für Eigentumswohnungen von rund 43 Euro auf rund 33 Euro fallen wird. Bei Zweifamilienhäusern bleibt der durchschnittliche Messbetrag in Höhe von circa 102 Euro nahezu unverändert. Bei Einfamilienhäusern wird der durchschnittliche Messbetrag von circa 63 Euro auf circa 72 Euro steigen.

    Eigentümer sollten Grundsteuermessbescheide prüfen

    Aufgrund der veränderten Bewertung aller Objekte durch die Grundsteuerreform wird die neue Grundsteuer laut Stadt von der bisherigen abweichen. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat dem Stadtrat vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer A mit 310 Prozent (aktuell 295 Prozent) festzulegen und den für die Grundsteuer B mit 390 Prozent (aktuell 370 Prozent). Soweit der Stadtrat in seiner Sitzung Mitte Oktober dem Vorschlag folgt, errechnet sich durchschnittlich eine jährliche Steuerbelastung für Eigentumswohnungen von rund 130 Euro, für Zweifamilienhäuser von rund 400 Euro und für Einfamilienhäuser von rund 280 Euro. Die Anpassung des Hebesatzes wirkt sich damit durchschnittlich pro Jahr im Bereich Eigentumswohnungen mit circa 6 Euro, im Bereich Zweifamilienhäuser mit circa 20 Euro und im Bereich Einfamilienhäuser mit circa 14 Euro aus.

    Die Grundsteuermessbescheide wurden bereits verschickt. Die Messbeträge bilden die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Manchen Eigentümern sind bei der Kontrolle ihres Grundsteuermessbescheids erhebliche Fehler aufgefallen. Zum Beispiel bei Objekten, bei denen statt der tatsächlichen Wohnfläche im Zuge der Grundsteuererklärung versehentlich das komplette Grundstück als Wohnfläche erklärt wurde. Deshalb rät die Stadtverwaltung allen Bürgerinnen und Bürgern dazu, die durch das Finanzamt versandten Grundsteuermessbescheide sorgfältig zu prüfen. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine Korrektur möglicher Fehler“, betont Stadtkämmerer Alexander Ziegler, „denn wir als Steueramt wenden später den Messbetrag nur noch auf den Hebesatz an, um die Grundsteuer zu berechnen.“

    Jeder Steuerpflichtige kann die Höhe seiner Grundsteuer vorab selbst errechnen, indem er den Messbetrag mit dem neuen Hebesatz multipliziert. Das Steueramt wird die neuen Grundsteuerbescheide bis Jahresende versenden. (AZ)

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