Vor einigen Monaten wurde bekannt, dass der Betreiber des Augsburger Hofs den Hotelbetrieb über kurz oder lang einstellen möchte. In der Stadtverwaltung schrillen deswegen die Alarmglocken. Denn während im Landsberger Gastgewerbe die Zahl der Übernachtungen steigt, stehen inzwischen weniger Betten zur Verfügung. In der jüngsten Sitzung des Stadtrats forderte Stefan Meiser (ÖDP) daher, eine im vergangenen Jahr getroffene Entscheidung zu Ferienwohnungen in der Altstadt zu überdenken.
Über die Städtebauförderung werden von Bund und Freistaat Fördermittel bereitgestellt, um Kommunen dabei zu unterstützen, städtebauliche Missstände in bedeutsamen Innenstädten aufzuheben und die örtlichen Gegebenheiten zu verbessern. Dabei bieten Vorbereitende Untersuchungen (VU) die Grundlage für die Schaffung eines Sanierungsgebiets. In einem Beschluss hat der Stadtrat nun einstimmig Sanierungssatzungen für einzelne Gebiete aufgehoben. Diese werden durch das neue, umfassende Sanierungsgebiet „Altstadt und Bahnhofsumfeld Landsberg“ abgelöst.
In Landsbergs Gastgewerbe gibt es Engpässe
Als weiteres Sanierungsziel beschlossen die Stadtratsmitglieder in diesem Zuge den „Funktionserhalt des Beherbergungsgewerbes in der Altstadt“, wie es in der Sitzungsvorlage etwas sperrig heißt. Denn in Landsberg ist die Anzahl der Betten zuletzt gesunken: von 569 im Jahr 2023 auf 551 im Jahr 2024. Gleichzeitig steigt jedoch die Zahl der Übernachtungen. Im noch von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2022 waren es laut Verwaltung gut 82.000, im Jahr 2024 dann mehr als 94.700. Das Gastgewerbe sei dementsprechend sehr gut ausgebucht und es gebe Engpässe. Zudem wird auf den drohenden Wegfall des Augsburger Hofs als Hotel hingewiesen.
Die Festlegung des zusätzlichen Sanierungsziels leuchtet ÖDP-Rat Stefan Meiser ein. Mit Blick auf die Zahlen „muss etwas passieren“, sagte er in der Sitzung. Allerdings erinnerte er an einen Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses aus dem vergangenen Juni. Damals wurde dem Eigentümer eines Altstadthauses an der Hubert-von-Herkomer-Straße nicht gestattet, über dem ersten Obergeschoss Ferienwohnungen einzurichten. „Das ist ein totaler Widerspruch zu dem, was wir formulieren“, sagte Meiser, der selbst nicht Mitglied des Bauausschusses ist. Er forderte, die im Ausschuss getroffene Entscheidung noch einmal zu überdenken.
Der Besitzer des Hauses an der Herkomer-Straße wollte die entstehenden Wohnungen in den Obergeschossen möbliert zur kurzzeitigen gewerblichen Vermietung anbieten – als Ferienwohnungen oder zur Unterbringung von Beschäftigen ansässiger Betriebe. Im baurechtlichen Sinne handelt es sich laut Verwaltung bei dieser Nutzung nicht um Wohnen, sondern um Gewerbe (gewerbliches Wohnen). Doch im entsprechenden Bebauungsplan Altstadterhaltung aus dem Jahr 1991 ist geregelt, dass über dem ersten Obergeschoss nur Wohnnutzungen zulässig sind. Es hätte also eine Befreiung gebraucht. Ein Großteil des Ausschusses hatte sich seinerzeit dafür ausgesprochen, dass die Altstadt in erster Linie durch Menschen belebt werden sollte, die dort dauerhaft wohnen. Daran erinnerte Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl (UBV) in der jetzigen Sitzung.
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