Dämpfer für die Stadt Landsberg in Sachen Derivate: Wie die beauftragte Kanzlei Roessner in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hat der Bundesgerichtshof über die Beschwerde der Stadt gegen die Nichtzulassung der Revision entschieden. Das Verfahren wird demnach nicht – wie von der Stadt beantragt – an das Bayerische Oberste Landesgericht abgegeben. Nach dem Beschluss steht fest, dass eine Nachzahlung von rund 4,5 Millionen Euro an die Privatbank Hauck Aufhäuser Lampe aus den
Landsberg