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Landsberg: Das Alkoholverbot sorgt in Landsberg für Verwirrung

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Das Alkoholverbot sorgt in Landsberg für Verwirrung

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    An vielen öffentlichen Plätzen im Landkreis Landsberg darf momentan kein Alkohol-To-go getrunken werden. Zunächst hatte das Landratsamt die Allgemeinverfügung lediglich im Amtsblatt bekannt gegeben.
    An vielen öffentlichen Plätzen im Landkreis Landsberg darf momentan kein Alkohol-To-go getrunken werden. Zunächst hatte das Landratsamt die Allgemeinverfügung lediglich im Amtsblatt bekannt gegeben. Foto: Grohmann

    Es ist eine Vorschrift, von der bis Dienstag kaum einer wusste: Überall dort, wo im Kreis Landsberg an öffentlichen Plätzen Maskenpflicht herrscht, darf aktuell kein Alkohol getrunken werden. Unsere Zeitung brachte das Thema als Erstes an die Öffentlichkeit. Das Landratsamt hatte die Regelung – wie berichtet – nur im Amtsblatt bekannt gegeben. Landsberger Gastronomen ärgern sich darüber. Welche Konsequenzen sie nun ziehen und seit wann die Polizei von dem Verbot weiß und wie sie vorgeht.

    Das Landratsamt hatte auf das seit Donnerstag (18. Februar) geltende Verbot, auf öffentlichen Plätzen Alkohol zu trinken, lediglich in seinem Amtsblatt hingewiesen. „Das ist die Minimalanforderung zur Bekanntmachung solcher Verordnungen“, sagt Pressesprecher Wolfgang Müller auf LT-Nachfrage. Offenbar lesen das Dokument nicht allzu viele – das Verbot sorgte für reichlich Verwirrung. Das Landratsamt zog schließlich auf Nachfrage unserer Zeitung eine Pressemitteilung mit den Örtlichkeiten am Dienstag nach.

    Die Polizei kontrollierte auch am Wochenende

    Zumindest die Landsberger Polizei wusste rechtzeitig von dem Erlass. „Wir haben den Bescheid am 18. Februar bekommen“, sagt Pressesprecherin Julia Siebert. Seitdem sei an entsprechenden Stellen kontrolliert worden – so auch am Wochenende, als in der Innenstadt Tausende Ausflügler unterwegs waren und die (alkoholischen) To-Go-Angebote nutzten. In vielen Fällen sei es aber bei einer Verwarnung geblieben. „In solchen Fällen müssen wir tatsächlich sehen, dass das Getränk auch wirklich getrunken wird.“ Allein am Dienstag sind laut Siebert jedoch drei Verstöße in der Landsberger Innenstadt festgestellt worden, die jetzt an das Landratsamt weitergegeben werden.

    Markita Jehle hat nach der Bekanntgabe des Alkoholkonsumverbots bereits Konsequenzen gezogen.
    Markita Jehle hat nach der Bekanntgabe des Alkoholkonsumverbots bereits Konsequenzen gezogen. Foto: Thorsten Jordan

    Markita Jehle, Inhaberin des gleichnamigen Cafés an der Karolinenbrücke, ist über die Art und Weise, wie sie von dem Verbot erfahren hat, verärgert. Mitarbeiter der Sicherheitswacht hatten sie am Dienstag darauf aufmerksam gemacht. Vor allem nachmittags kauften viele Gäste bei ihr ein Bier oder ein Glas Wein und setzten sich auf die Lechmauer. Ab sofort werde sie ihr Café um 15 statt um 18 Uhr schließen. „Wegen drei Cappuccini lohnt sich das Geschäft danach nicht mehr.“ Um zu verhindern, dass sich ihre Gäste in der Verbotszone aufhalten, werde sie alkoholische Getränke nur noch in Flaschen verkaufen. Am Dienstag beobachtete Markita Jehle spätnachmittags noch ein Pärchen, das es sich mit Schampus und Gläsern an der Lechmauer gemütlich gemacht habe. „Das Ganze hätte einfach besser kommuniziert werden müssen“, bemängelt sie. Außerdem würde es wie bei der Maskenpflicht helfen, Schilder aufzustellen. Laut Landratsamt-Sprecher Müller könnte das bald geschehen. Landrat Thomas Eichinger (CSU) und Landsbergs Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl (UBV) hätten bereits Gespräche geführt, um eine Lösung zu finden.

    Ein Verkaufsverbot würde wohl nichts bringen

    Ein paar Meter von Jehles Café entfernt befindet sich die Bar „Likka“ am Peter-Dörfler-Weg, wo ebenfalls alkoholische Getränke to go angeboten werden. Geschäftsführer Thomas Mavrapostolos ist verwundert, wie das Konsumverbot kommuniziert wurde. „Wir hängen noch etwas in der Luft und warten auf konkrete Anweisungen.“ Durch die Allgemeinverfügung werde er sicherlich weniger Alkohol verkaufen: „Snacks und andere Getränke sollten aber weiter gut gehen. Die Menschen wollen in die Sonne und am Lech sitzen.“ Es werde sich kaum verhindern lassen, dass es in bestimmten Ballungsräumen zu Ansammlungen kommen kann.

    Kristina Masucci und die Likka-Bar sind vom Alkoholkonsumverbot ebenfalls betroffen.
    Kristina Masucci und die Likka-Bar sind vom Alkoholkonsumverbot ebenfalls betroffen. Foto: Thorsten Jordan

    Dieter Bönsch, Inhaber der Gaststätte „Voglhäusl“ an der Münchener Straße, hat ebenfalls erst am Dienstag von der Allgemeinverfügung erfahren. „Wir müssen uns jetzt erst einmal informieren“, sagt er. Insbesondere Spaziergänger, die nahe des Bayertors unterwegs sind, würden bei ihm gerne vorbeischauen und ein Bier oder einen Aperol Spritz mitnehmen. „Wir sind von der Vorschrift aber nicht so sehr betroffen wie die Gastronomen in der Innenstadt“, sagt Bönsch. Zumal am Bayertor gar keine Maskenpflicht herrscht. Ein Verkaufsverbot würde seiner Meinung nach nichts bringen. „Dann gehen die Menschen einfach zehn Meter weiter an die Tankstelle und kaufen ihre Getränke.“

    Vorerst keine Lockerung bei der Maskenpflicht

    Laut Landratsamts-Sprecher Wolfgang Müller sei es den Gastronomen überlassen, wie sie mit dem Konsumverbot umgehen. „Es ist auch möglich, die Getränke im Glas zu verkaufen und Pfand zu verlangen.“ Allerdings sei es dann wahrscheinlicher, dass Kunden in der Nähe des Betriebs bleiben. „Es spricht aber nichts dagegen, sich ein alkoholisches Getränk zu kaufen und es dann in einem Bereich zu trinken, wo kein Verbot herrscht.“

    Sobald der Corona-Inzidenzwert dauerhaft unter der Marke von 50 liege, dürfte die Kreisverwaltungsbehörde der Regierung Lockerungen vorschlagen, bekräftigte Wolfgang Müller kürzlich. Bisher gebe es allerdings keine konkreten Pläne. „Wir beobachten die Situation. Momentan haben wir aber andere Prioritäten.“ Als Beispiel nennt Müller die Situation am Klinikum, wo in der vergangenen Woche ein Corona-Ausbruch bekannt wurde.

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