Eine Lehrerin aus Landsberg hatte sich zu Beginn der Corona-Pandemie geweigert, in der Schule eine Schutzmaske zu tragen und die allgemeingültigen Abstandsregeln einzuhalten. Sie blieb deswegen dem Unterricht fern. Das Münchener Verwaltungsgericht entschied im Dezember 2021, dass die Frau aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird. Die heute 52-Jährige legte Berufung ein, weswegen sich nun als höhere Instanz jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit dem Fall beschäftigt hat.
Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs auf Nachfrage mitteilt, hat der VGH die Disziplinarmaßnahme bestätigt, die lautet: "Gegen die Beklagte wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt." Der Fall dürfte damit abgeschlossen sein. "Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig", sagt der Sprecher.
Die Lehrerin trat bei einer Kundgebung gegen die Corona-Maßnahmen auf
Die 52-jährige Frau hatte 13 Jahre an einem Gymnasium in Landsberg unterrichtet. Seit Frühjahr 2020 war die Beamtin aufgrund ihrer Haltung jedoch nicht mehr durchgehend zum Unterricht erschienen. Deswegen musste sie sich vor dem Verwaltungsgericht in München verantworten, wobei sie mehrere Verstöße begangenen haben soll. Der Frau werden unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst und Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue vorgeworfen. Als Beamtin gelte für sie das Gebot zu Mäßigung und Zurückhaltung. Außerdem sei es mehrfach zu Verstößen gegen dienstliche Weisungen von Vorgesetzten gekommen.
Im Mai 2020 machte die Lehrerin auch außerschulisch auf sich aufmerksam. Sie berichtete unter anderem bei einer Kundgebung gegen die Corona-Schutzmaßnahmen auf dem Landsberger Hauptplatz über ihre Situation. Auch hier stellt sich dem Verwaltungsgericht die Frage, ob die Lehrerin damit dem Ansehen des Berufsbeamtentums in der Öffentlichkeit geschadet habe.