Eine Lehrerin aus Landsberg hatte sich zu Beginn der Corona-Pandemie geweigert, in der Schule eine Schutzmaske zu tragen und die allgemeingültigen Abstandsregeln einzuhalten. Sie blieb deswegen dem Unterricht fern. Das Münchener Verwaltungsgericht entschied im Dezember 2021, dass die Frau aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird. Die heute 52-Jährige legte Berufung ein, weswegen sich nun als höhere Instanz jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit dem Fall beschäftigt hat.
Landsberg