Startseite
Icon Pfeil nach unten
Landsberg
Icon Pfeil nach unten

Landsberg: Darum gilt im Landsberger Klinikum doch die Testpflicht

Landsberg

Darum gilt im Landsberger Klinikum doch die Testpflicht

    • |
    Die Testpflicht im Klinikum Landsberg bleibt doch bestehen.
    Die Testpflicht im Klinikum Landsberg bleibt doch bestehen. Foto: Julian Leitenstorfer/LRA Landsberg

    Kurzzeitig waren Krankenbesuche auch ohne Testnachweis im Landsberger Klinikum möglich. Pressesprecherin Alexa Dorow nennt auf Nachfrage unserer Redaktion den Grund. 

    Ende Januar hatte die Stelle für Öffentlichkeitsarbeit noch darüber informiert, dass ein Testnachweis nicht mehr erforderlich sei und dementsprechend die Eingangskontrolle und die Teststation kurzfristig aufgelöst würden. Im Anschluss korrigierte sich das Klinikum. Besucher und Besucherinnen müssen einen aktuellen Schnelltest (Selbsttest) vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Patientinnen und Patienten, die in Landsberg stationär aufgenommen werden, werden weiterhin bei der Aufnahme auf Station getestet.

    Grund sind die Unterschiede auf Bundes- und Landesebene. Laut der Bayerischen Staatsregierung reicht ein Selbsttest, der ohne Aufsicht vorgenommen worden ist, für Besuche in Krankenhäusern oder Seniorenheimen seit dem 7. Februar grundsätzlich aus. Doch die Einrichtungen können davon abweichend strengere Vorgaben machen und weiterhin einen Test einer offiziellen Teststelle verlangen. Zugleich verpflichtet die bundesweite Infektionsschutzverordnung zu einem Antigen-Schnelltest, wie er etwa in Apotheken erhältlich ist. Das Klinikum Landsberg richtet sich deshalb an der bundesweiten Verordnung. 

    Die aktuellen Besuchszeiten im Klinikum Landsberg

    Außerdem gelten grundsätzlich wieder Besuchszeiten wie vor der Corona-Pandemie, von 14 bis 20 Uhr. Die Ausnahmen sind die Intensivstation (14 bis 18 Uhr) sowie die Wöchnerinnenstation und der geburtshilfliche Teil der Premiumstation (8 bis 20 Uhr). Das Klinikum bittet aber auch hier darum, die Besuchszeiten vermehrt in die Nachmittags- und Abendstunden zu legen, da pflegerische Maßnahmen und ärztliche Visiten überwiegend in den Morgenstunden und am Vormittag stattfinden. In der Kinderstation gibt es für Eltern keine zeitliche Beschränkung. Auch eine Beschränkung zu Anzahl und Dauer der Besucher und Besucherinnen gibt es nicht. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden