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Landsberg: Falsche Atteste: Bewährungsstrafe gegen Arzt aus Kaufering rechtskräftig

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Falsche Atteste: Bewährungsstrafe gegen Arzt aus Kaufering rechtskräftig

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    Das Urteil gegen einen Arzt aus Kaufering, der Atteste zur Maskenbefreiung ausstellte, ist rechtskräftig.
    Das Urteil gegen einen Arzt aus Kaufering, der Atteste zur Maskenbefreiung ausstellte, ist rechtskräftig. Foto: Claudia Stegmann (Symbolbild)

    Ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse lautete im November vergangenen Jahres das Urteil des Amtsgerichts Landsberg gegen einen heute 61-jährigen Arzt aus Kaufering, der gegen eine Zahlung von 17 Euro in 112 Fällen Atteste zur Maskenbefreiung ausstellte, ohne die Patienten untersucht zu haben. Die gegen das Urteil gerichteten Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden mittlerweile zurückgenommen.

    Das Urteil des Amtsgerichts Landsberg ist damit rechtskräftig, teilt Dr. Christoph Kern, Pressesprecher am Landgericht Augsburg, in einer Pressemeldung mit. Aus diesem Grund habe die für das Berufungsverfahren zuständige 4. Strafkammer des Landgerichts Augsburg die bereits terminierten elf Hauptverhandlungstage ab September, an denen insgesamt 117 Zeugen und ein medizinischer Sachverständiger gehört werden sollten, absetzen können. Der Mediziner stehe nunmehr unter Bewährung. Er habe innerhalb der ihm durch das Gericht gesetzten Fristen Auflagen und Weisungen zu erfüllen.

    Der Arzt und Homöopath aus Kaufering, der in Landsberg auch als einer der Veranstalter der Montagsspaziergänge bekannt ist, stand Anfang 2023 in Landsberg vor Gericht. Nachdem der Prozess aufgrund eines Krankheitsfalls in der Verteidigung und Problemen bei der Terminfindung aller Prozessbeteiligter mehrfach verschoben werden musste, wurde der Fall im Herbst neu aufgerollt. In 117 Fällen war der Arzt angeklagt, ohne Untersuchung ein falsches Gesundheitszeugnis ausgestellt zu haben.

    Der Arzt aus Kaufering soll rund 4700 Atteste ausgestellt haben

    In Wirklichkeit seien noch viel mehr Quittungen für solche Atteste gefunden worden, wie während der Verhandlung bekannt wurde. Um die 4700 Atteste seien es gewesen. Im Prozess beschränkte man sich jedoch aufgrund der Masse auf einen Bruchteil der Fälle. Um die 79.000 Euro sollen so an den Arzt und zwei mitangeklagten Mitarbeiterinnen gegangen sein. Viele der geladenen Zeuginnen und Zeugen verweigerten in dem Verfahren die Aussage oder echauffierten sich über den Prozess gegen den Arzt. Aussagen machte dieser selbst im Verfahren nicht. 

    Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass der Arzt kaum eine der Patientinnen oder einen der Patienten untersucht hatte, die ein von ihm ausgestelltes Attest zur Maskenbefreiung erhielten. Die Verteidigung hatte auf Freispruch, die Staatsanwalt auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren plädiert. Der heute 61-Jährige wurde in der Urteilsverkündung Ende November schuldig gesprochen und mit einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Berufsverbot, das ihm auferlegt worden war, wurde aufgehoben.

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