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Bauprojekt in Landsberg: Zwischen Lechhang und Kleingärten
![Das Anwesen in der Katharinenstraße 52 in Landsberg kann nur über einen schmalen Weg erschlossen werden. Das Anwesen in der Katharinenstraße 52 in Landsberg kann nur über einen schmalen Weg erschlossen werden.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
![Bauprojekt in Landsberg: Zwischen Lechhang und Kleingärten](https://www.augsburger-allgemeine.de/img/incoming/crop50009526/1633055893-cv1_1-w40-owebp/Wunder?t=.jpg)
Die Tage des landwirtschaftlichen Anwesens sind längst gezählt. Jetzt sollen dort zwei Wohngebäude errichtet werden.
Das kleine landwirtschaftliche Anwesen liegt versteckt zwischen den Kleingärten in der Max-Friesenegger-Straße im Osten und der Lechterrasse im Westen. Nur ein langer, schmaler, mittlerweile eingewachsener Weg führt von der Katharinenstraße dorthin. Die Tage der Gebäude sind längst gezählt und Ende 2018 wurden im Bauausschuss des Stadtrats erstmals Pläne für eine Neubebauung vorgestellt. Seither hat sich nicht so viel getan, bis das Projekt nun wieder im Stadtrat behandelt wurde.
Anlass für die Beratung im Stadtrat war die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum eigens für das Projekt aufgestellten Bebauungsplan "Katharinenstraße 52" und der damit einhergehenden Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Unterlagen waren von Mitte Februar bis Mitte März 2021 öffentlich ausgelegen, wurden auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht und den Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Behörden zugeleitet. Nun, über drei Jahre später, hatte der Stadtrat darüber abzuwägen.
Zwei Gebäude mit jeweils drei Wohnungen sind geplant
Die Pläne des Eigentümers sehen vor, das bestehende Anwesen abzureißen und zwei Wohnhäuser mit jeweils drei Wohnungen zu errichten. Die Erschließung des Areals ist über eine private Verkehrsfläche (mit einer Breite von mindestens 3,20 Meter) von der Katharinenstraße aus vorgesehen. Für die private Verkehrsfläche wurden vertragliche Geh- und Radfahrrechte für die Öffentlichkeit vereinbart, heißt es in der Sitzungsvorlage des Stadtrats.
Das Hanggrundstück, das eine Höhendifferenz von etwa zehn Metern überwindet, gilt als Außenbereich im Innenbereich und kann momentan nur für eine privilegierte Nutzung, zum Beispiel Landwirtschaft, bebaut werden. Die geplante Wohnbebauung ist nur möglich, wenn die Stadt einen Bebauungsplan aufstellt, was mittlerweile erfolgt ist. Wie Claus Müller vom Bauordnungsamt in der Sitzung des Stadtrats sagte, werden alle Einwände der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Dem stimmte der Stadtrat ohne Gegenstimme zu.
Landsberger Anlieger haben Bedenken wegen der Stabilität des Hanges
Auch drei Privatpersonen hatte Einwendungen eingereicht. Befürchtet werden darin unter anderem Auswirkungen auf die Stabilität des Hanges und die enge Zufahrt zum Grundstück. Die Hangsicherung wurde untersucht und in einem geotechnischen Bericht Hinweise zur Bauausführung und in Gutachten Vorgaben zur fachgerechten Hangsicherung gemacht.
Eine weitere private Einwendung bezieht sich auf den Artenreichtum auf der Fläche, die seit rund 20 Jahren weitegehend sich selbst überlassen worden sei. Neben vielen Pflanzen würden sich dort auch Fledermäuse, Blindschleichen, Ringelnattern sowie alle Arten von Vögeln finden. Das sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
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