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  3. Landsberg: Amtliche Bekanntmachung: Wie informiert die Stadt ihre Bürger?

Landsberg
23.06.2024

Amtliche Bekanntmachung: Wie informiert die Stadt ihre Bürger?

In den Arkaden am Lechhaus in Landsberg hängen unter anderem die amtlichen Bekanntmachungen der Stadt aus.
Foto: Thorsten Jordan (Archivbild)

Egal, ob neuer Bebauungsplan oder neue Satzung: Die Landsberger erfahren das im Internet oder an Amtstafeln.

Die Geschäftsordnung des Stadtrats soll überarbeitet werden. Erste Beratungen dazu fanden im Ältestenrat statt, nun soll sich der Stadtrat damit beschäftigen. In der jüngsten Sitzung wurde die Beratung darüber vertagt. Die Ausschussgemeinschaft ÖDP/Daschner nimmt das zum Anlass, ihre Einwände gegen einen Änderungsvorschlag der Verwaltung zu erläutern und für ihren Alternativvorschlag zu werben. Denn Stefan Meiser und Franz Daschner möchten, dass amtliche Bekanntmachungen wieder in der Tageszeitung veröffentlicht werden. 

In amtlichen Bekanntmachungen informieren Kommunen über neu aufgestellte Bebauungspläne, Jahresabschlüsse oder Satzungsänderungen. Um sie zu verbreiten, unterhalten sie eigene Amtsblätter oder lassen sie in der Tageszeitung abdrucken. Die Stadt Landsberg beschränkt sich seit Anfang 2023 aus Kostengründen darauf, die Bekanntmachungen an den Amtstafeln auszuhängen und dazu ergänzend im Internet zu veröffentlichen. Ein Umstand, den Stadtrat Stefan Meiser (ÖDP) schon lange kritisiert.

Stefan Meiser sieht die Stadt Landsberg in der Bringschuld

Die Ausschussgemeinschaft plädiert dafür, dass in der neuen Geschäftsordnung die alte Regelung wieder übernommen wird. "Die Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist ein sehr hohes Gut und stellt meines Erachtens eine Bringschuld der Stadt in Richtung Bürgerschaft dar", schreibt Stefan Meister an die Stadträtinnen und Stadträte. Eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt sei sicherlich richtig und wichtig, aber die Niederlegung (also dass die Unterlagen eingesehen werden können) über die Homepage bekannt zu geben sei nicht der richtige Weg, sofern die Reichweite das maßgebliche Kriterium für die Entscheidung über die Art der amtlichen Bekanntmachung ist. 

Stefan Meiser geht davon aus, das das Landsberger Tagblatt in Landsberg mindestens 7500 Leserinnen und Leser hat. "Erreichen wir so viele Bürgerinnen und Bürger mit einer Bekanntgabe auf der Homepage der Stadt? Ich glaube nicht." Im Mai habe die Pressestelle 26 Pressemeldungen an die örtliche Presse versendet. "Wenn die Verwaltung der Meinung ist, dass die Reichweite der städtischen Homepage so groß ist, warum verschickt sie dann eigentlich überhaupt noch Pressemitteilung an die örtliche Presse?" Die Kosten seien zu verschmerzen, weil die Bekanntmachungen in der Tageszeitung einen hohen Nutzen bringen würden.

Die Bekanntgabe der Niederlegung erfolgte bis Ende 2022 im Landsberger Tagblatt. Im Zuge der letzten Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats kam bei der Diskussion über den Haushalt und mögliche Einsparungen der Vorschlag, die Bekanntgabe der Niederlegung statt im Landsberger Tagblatt nur noch an den Anschlagstafeln vorzunehmen. Diesem Vorschlag stimmte der Stadtrat zu. Nach einer Änderung der Gemeindeordnung Anfang des Jahres ist es mittlerweile möglich, die Bekanntmachungen nur noch online zu veröffentlichen. 

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