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Landkreis Landsberg: Schwangerschaftsabbruch: „Am Ende ist und bleibt es die Entscheidung der Frau“

Landkreis Landsberg

Schwangerschaftsabbruch: „Am Ende ist und bleibt es die Entscheidung der Frau“

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    Für einen Schwangerschaftsabbruch schreibt der Gesetzgeber gewisse Grenzen vor, dazu gehört auch ein Beratungsgespräch.
    Für einen Schwangerschaftsabbruch schreibt der Gesetzgeber gewisse Grenzen vor, dazu gehört auch ein Beratungsgespräch. Foto: Mascha Brichta, dpa-tmn (Symbolbild)

    Zwar gibt es im Landkreis Landsberg oder dem unmittelbaren Umfeld keine Praxen oder Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden – für die Beratung stehen in Landsberg hingegen etwa Beraterinnen des Gesundheitsamts und von pro familia zur Verfügung. Diese stellen anschließend auch den Schein aus, den das Gesetz bei einer Abtreibung fordert. Die Gründe, wieso sich Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, sind vielfältig und entsprechen nicht dem Vorurteil einer unvorsichtigen jungen Frau, die sich mit einer Abtreibung den vermeintlich leichten Ausweg sucht.

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