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Landkreis Landsberg: Schläge nach dem Lumpigen Donnerstag in Landsberg werden teuer

Landkreis Landsberg

Schläge nach dem Lumpigen Donnerstag in Landsberg werden teuer

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    Um Körperverletzung ging es vor dem Amtsgericht Landsberg.
    Um Körperverletzung ging es vor dem Amtsgericht Landsberg. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Symbolbild)

    Zum Verhängnis wurde einem bisher unbescholtenen verheirateten Familienvater der Lumpige Donnerstag 2020: Bei einem Handgemenge vor einer Diskothek im Landkreis Landsberg soll der ziemlich alkoholisierte Mann einen Sicherheitsdienstmitarbeiter an einer Hand verletzt haben. Und zwar so schlimm, dass dieser zwölf Wochen lang seinen Job nicht mehr ausüben konnte. Jetzt wurde der Fall vor dem Landsberger Amtsgericht verhandelt.

    Amtsrichter Michael Eberle ahndete die Tat mit einer Geldbuße. Er blieb weit unter der Summe, die dem 47-jährigen Angeklagten zunächst in Form eines Strafbefehls aufgebrummt worden war. Genau dieses Ergebnis – weniger bezahlen – wollten Verteidiger Patrick Freutsmiedl und sein Mandant mit dem Einspruch erreichen. Am Lumpigen Donnerstag ist bekanntlich Faschingshöhepunkt in Landsberg. Gefeiert wird bereits ab dem Morgen. Dann lassen sich viele die Weißwürste schmecken. So auch der 47-Jährige, der mit Freunden unterwegs war und schließlich nach dem närrischen Umzug in einer Disco gelandet ist. Dort soll er, so die Anklage, an einer Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein und sich daneben benommen haben.

    Der Fasching endet für den Security-Mitarbeiter schmerzhaft

    Jedenfalls wurde der Mann von Security-Leuten des Hauses verwiesen. Er sollte sich in der gleichen Nacht nicht mehr in dem Tanz- und Nachtlokal sehen lassen. Diese Order hatte der betrunkene Gast aber total ignoriert, wie er vor Gericht reumütig einräumte. Zwei- oder drei Mal soll er es mit „körperlicher Gewalt“ probiert haben, trotz Verbots, in die Groß-Gaststätte zurückzukehren. Das sagte ein 30-jähriger Zeuge aus den Reihen der Security aus. Ihm soll der Mann die Verletzungen zugefügt haben, die ihn beruflich drei Monate außer Gefecht gesetzt hätten: Einige Wochen sei die eine Hand eingegipst gewesen. Mehrere Wochen habe er eine Schiene tragen müssen. Sogar in der Zeit danach habe er noch Schmerzen verspürt.

    Der Schläger muss jetzt 1500 Euro Strafe bezahlen

    „Mir tut das leid, so etwas mache ich nüchtern nicht, ich wollte ihn nicht verletzen“, entschuldigte sich der Angeklagte beim Geschädigten. Was wollte er überhaupt noch mal in der Disco? Nach seinen Worten zu einem Freund gehen und diesen mit nach Hause nehmen. Im Gerichtssaal erschrak der Angeklagte zunächst, als Staatsanwältin Julia Ehlert wegen der Körperletzung eine Geldbuße von 1500 Euro forderte – 750 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten und weitere 750 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

    Der Vorsitzende wies den Angeklagten jedoch darauf hin, dass es sich hierbei um ein großes Entgegenkommen der Vertreterin der Anklage handle. Richter Michael Eberle beließ es bei den 1500 Euro. Die Hälfte der Summe geht an den Kreisverband Landsberg des Bayerischen Roten Kreuzes – in Raten zu je 150 Euro. Ursprünglich sollte der Mann, so der Strafbefehl, 75 Tagessätze zu je 40 Euro – also 3000 Euro – bezahlen. Möglicherweise werden auf ihn noch zivilrechtliche Ansprüche vonseiten des Arbeitgebers des Geschädigten zukommen.

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