Anfang August hat Landrat Thomas Eichinger (CSU) einen offenen Brief an Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) geschrieben, in dem er sich gegen Gasbohrungen im Landkreis Landsberg äußert. Jetzt hat der Minister geantwortet. Das Schreiben liegt unserer Redaktion vor. Und darin teilt Aiwanger mit, dass das Landratsamt Landsberg selbst ein notwendiges Einvernehmen für die Bohrung erteilt habe.
In seinem offenen Brief ging Thomas Eichinger unter anderem auf die Sorge der Einwohner ein, dass die Bohrstelle in unmittelbarer Nähe einer Trinkwasserquelle ist. „Obwohl Genexco beteuert, dass keine Gefahr für das Grundwasser besteht und die Wasserqualität ständig überwacht wird, bleiben Zweifel und Ängste bestehen. Eine Gefährdung unseres kostbaren Trinkwassers kann und darf nicht in Kauf genommen werden.“ Weiter schloss sich der Landrat zudem der Argumentation der Klimaaktivisten an, in der es um die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt geht. Diese seien bislang nicht hinreichend geklärt worden.
Kein unmittelbarer Nutzen für die Bürger aus dem Landkreis Landsberg
Ein weiterer Kritikpunkt Eichingers betraf die aus seiner Sicht mangelnde Transparenz und die unzureichende Information der Bürgerinnen und Bürger. „Es bedarf einer intensiveren und transparenten Kommunikation, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen und ihre Sorgen ernst zu nehmen.“ Der Landrat schrieb Aiwanger darüber hinaus, dass es keinen unmittelbaren Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinde oder den Landkreis gäbe, und selbst der Freistaat Bayern finanziell leer ausgehen würde. „Die Kommunen haben jedoch keinerlei rechtliche Eingriffsmöglichkeiten in die Genehmigungsverfahren, weshalb ich mich im Namen des Landkreises Landsberg am Lech an Sie wende. Sehr geehrter Herr Staatsminister Aiwanger, ich bitte Sie eindringlich, die Genehmigung der Erdgasbohrungen in Reichling sorgfältig zu überprüfen.“
In seiner Antwort an Thomas Eichinger schreibt Hubert Aiwanger, dass er aufgrund des Schreibens das Fachreferat gebeten habe, die Entscheidungsgrundlagen nochmals zu überprüfen. Demnach beruhe die Entscheidung auf den bergrechtlichen und wasserrechtlichen Grundlagen für Tiefbohrungen, wie sie neben Erdgasbohrungen oder Erdölbohrungen auch für Geothermiebohrungen gelten. Für die Zulassung der Bohrung sei am 24. Oktober 2023 ein Beteiligungsverfahren eingeleitet worden. Beteiligt wurden laut Aiwanger das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Fürstenfeldbruck, das Wasserwirtschaftsamt Weilheim, das Landratsamt Landsberg, die Gemeinde Reichling und das Bayerische Landesamt für Umwelt.
In den Stellungnahmen wurden seitens der Behörden Auflagen vorgeschlagen, die das Bergamt in seiner Entscheidung berücksichtigt hat, so Aiwanger in seiner Antwort. „Insbesondere verweise ich darauf, dass das Landratsamt Landsberg am Lech wie auch die Gemeinde Reichling keine entgegenstehenden Belange gegen die Bohrung vorgebracht haben und sich ansonsten der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim anschlossen.“ Die Auflagenvorschläge des Wasserwirtschaftsamtes seien ebenso berücksichtigt worden wie die bodenschutzfachliche und immissionsschutzfachliche Auflagenvorschläge des Landratsamts.
„Auf die bergrechtliche Zulassung besteht ein Rechtsanspruch, wenn wie hier die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind“, heißt es in der Antwort des Wirtschaftsministers. Für die Durchführung der Bohrung sei daneben auch die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich; ohne diese könne das Vorhaben nicht umgesetzt werden. Das notwendige schriftliche Einvernehmen des Landratsamts sei mit Schreiben des Landratsamts Landsberg vom 19. Juni 2024 erfolgt. „Ich gehe davon aus, dass das Landratsamt bei seiner Entscheidung alle relevanten wasserwirtschaftlichen Risiken abgewogen hat und Sie hierüber auch innerhalb Ihrer Behörde vorab informiert wurden“, schreibt Aiwanger an Eichinger.
Die Entscheidung des Bergamts sei nicht zu beanstanden. „Ich möchte darauf hinweisen, dass Erdgas- und Erdölbohrungen im südbayerischen Raum jahrzehntelang erfolgt sind, ohne dass es zu den von Ihnen befürchteten schwerwiegenden Beeinträchtigungen gekommen ist“, so Aiwanger an Eichinger. Dies sei aufgrund der angewandten bewährten Tiefbohrtechnologie, wie sie unter anderem bei der Tiefengeothermie zum Einsatz kommt, auch nicht zu erwarten. Im Rahmen der Umsetzung der Bohrungen werde das Bergamt im Rahmen seiner betrieblichen Aufsicht überprüfen, dass die entsprechenden Auflagen eingehalten werden und die Sicherheit der Bohrungen gewährleistet ist. Energiepolitische und klimapolitische Kriterien seien bei bergrechtlichen Entscheidungen nach Bundesberggesetz nicht vorgesehen. „Ich habe daher als bayerischer Staatsminister keinen Entscheidungsspielraum bei diesen Verwaltungsentscheidungen nach Bundesrecht“, schließt Hubert Aiwanger seine Antwort.
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