Im Nachgang zum Volksbegehren für mehr Artenvielfalt im Jahr 2019 wurde das Bayerische Naturschutzgesetz geändert. Entlang von natürlichen oder naturnahen Gewässern in der freien Natur ist künftig ein Gewässerrandstreifen einzuhalten. Landwirte oder auch gewerbliche Gartenbauer dürfen diesen auf einer Breite von fünf Metern nicht nutzen. Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) hat nun die
Landkreis Landsberg