Nachdem es in bayerischen Ställen schon in den vergangenen Wochen erste Fälle von Geflügelpest gegeben hatte, wurde das Virus nun auch bei mehreren verendeten Schwänen am Lech nachgewiesen, darunter auch ein Befund aus dem Landkreis Landsberg. Das teilt das Landratsamt in einer Pressemeldung mit.
„Derzeit ist insbesondere der Südosten Europas stark von der Geflügelpest betroffen. Aber auch in Deutschland gibt es zahlreiche Fälle bei Wild- und Hausgeflügel“, informiert Dr. Michael Veith, der Leiter des Landsberger Veterinäramts. Die Fälle würden zeigen, dass das aktuelle Geflügelpest-Geschehen Bayern eindeutig erreicht habe. Speziell über Zugvögel, die aktuell noch in Bayern ankommen, bestehe eine erhebliche Einschleppungsgefahr auch für den wasserreichen Landkreis Landsberg. Denn gerade die Bereiche um und an Gewässern, an denen viel Wildwassergeflügel vorzufinden ist, gelten diesbezüglich als Risikogebiete.
„Das Risiko einer Ausbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Hausgeflügel ist in Bayern wieder stark gestiegen“, so Veith. Aufgrund der bevorstehenden Kälteperiode sowie vor dem Hintergrund des Herbstvogelzugs sei davon auszugehen, dass es durch bereits vorhandene, infizierte Wildvögel zu einer weiteren Ausbreitung in der bayerischen Wildvogelpopulation kommen wird. Dadurch steigt dann auch das Risiko eines Eintrages in Nutz- und Wirtschaftsgeflügelbestände zunehmend an, heißt es in der Pressemeldung.
Maßnahmen für Biosicherheit und Hygiene strikt umsetzen
Sowohl landwirtschaftliche Geflügelhalter als auch Hobbyhalter sind laut Michael Veith gefordert, ihre Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen strikt umzusetzen und gegebenenfalls zu verbessern und zu erweitern. Dies gelte für alle Geflügelhalter, insbesondere aber für die in Nähe größerer Wasserflächen wie Ammersee und Lech. Dazu zählt laut Pressemeldung besonders, dass Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten werden, dass das Betreten der Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgt, Nutzgeflügel aus der Haltung nicht entweichen kann, Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert werden, Wildgeflügel nicht gefüttert wird, und eine konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgt.
Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen, teilt das Landratsamt mit. Es müsse auch für diesen Winter damit gerechnet werden, dass zur Sicherheit der Geflügelbestände entsprechend weitergehende Schutzmaßnahmen (Aufstallungspflicht) erforderlich werden. (AZ)
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden