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Landkreis Landsberg: Einbürgerung: Wie läuft es im Landkreis Landsberg?

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Einbürgerung: Wie läuft es im Landkreis Landsberg?

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    Harald Luft ist beim Landratsamt als Sachbearbeiter für Einbürgerungen zuständig. Die Urkunden werden von ihm gestempelt.
    Harald Luft ist beim Landratsamt als Sachbearbeiter für Einbürgerungen zuständig. Die Urkunden werden von ihm gestempelt. Foto: Thorsten Jordan

    Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz mit verkürzten Wartezeiten und dem Doppelpass für alle ist seit gut zwei Wochen in Kraft. Bereits in den Wochen zuvor hatten sich deutlichen mehr Menschen als in den Monaten zuvor, beim Landratsamt Landsberg gemeldet, die sich einbürgern lassen möchten.

    Der Trend im Landkreis Landsberg ist auch ein bayernweiter. Im Freistaat wurden 2023 mehr als 36.000 Menschen eingebürgert, nach rund 28.000 Einbürgerungen im Jahr zuvor. In den ersten vier Monaten dieses Jahres gab es im Freistaat rund 14.500 Einbürgerungen. Eine Ursache für die gestiegene Nachfrage ist laut Innenministerium die hohe Zahl von Flüchtlingen seit 2015. Aufgrund der neuen Rechtslage sei ein weiter Anstieg zu erwarten. Deswegen seien die Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörden angehalten, alle Möglichkeiten zur Vereinfachung des Verfahrens zu nutzen.

    Ehrenamtliches Engagement hilft bei der Einbürgerung

    Das von der Ampel-Koalition formulierte neue Staatsangehörigkeitsgesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind etwa gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Außerdem wird Mehrstaatlichkeit generell zugelassen. Bislang war üblich, dass mit der Einbürgerung die Aufgabe einer bisherigen Staatsbürgerschaft einherging.

    Die Urkunden für die Einbürgerung erhalten einen Stempel.
    Die Urkunden für die Einbürgerung erhalten einen Stempel. Foto: Thorsten Jordan

    Im Landkreis Landsberg ist die Ausländerbehörde im Landratsamt für das Thema Einbürgerung zuständig. Pressesprecherin Anna Diem sagt auf Nachfrage unserer Redaktion, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Monaten durchaus einen Anstieg der Fälle registriert hätten. Im vergangenen Jahr seien im Landkreis 286 Personen einbürgert worden. Seit Bekanntwerden der Gesetzesänderung seien deutlich mehr Anträge eingegangen. Der Anstieg liege bei zehn bis 15 Prozent und man erwarte durchaus noch eine Steigerung.

    Aktuell sind es laut Anna Diem vor allem Menschen aus der Türkei und dem Kosovo, die sich einbürgern lassen wollen. Sie lösen damit die Gruppe der Personen aus Syrien ab, die bislang am stärksten vertreten waren. Aber auch aus den Ländern der Europäischen Union gebe es immer wieder Anträge auf Einbürgerungen. Immer wieder auch Menschen aus Großbritannien, die sich vor allem in Folge des Brexits für einen Doppelpass entschieden hätten.

    Die Bekenntnisse werden auch noch mündlich abgefragt

    Doch wie läuft die Einbürgerung konkret ab? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts müssen dabei nicht nur Unterlagen prüfen, sondern auch mündlich Voraussetzungen erfragen, wie Anna Diem sagt. Als Beispiel nennt sie die sogenannte Loyalitätserklärung. Dazu gehört ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands, also dem Schutz jüdischen Lebens und der Verurteilung des NS-Unrechtsregimes. Gleichzeitig darf es aber auch keine Hinweise darauf geben, dass die Person die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet. Natürlich sollte der Antragstellende auch nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.

    Die entsprechenden Bekenntnisse müssen laut Anna Diem schriftlich eingereicht werden. Bei der Aushändigung der Urkunde werden sie auch noch mal mündlich abgefragt und damit bestätigt. Grundsätzlich kostet eine Einbürgerung 255 Euro, für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, bezahlen 51 Euro.

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