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Landkreis Landsberg: Diese neue Corona-Regeln gelten ab Mittwoch

Landkreis Landsberg

Diese neue Corona-Regeln gelten ab Mittwoch

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    Ab Mittwoch findet in den Grundschulen im Landkreis Landsberg wieder Präsenzunterricht statt.
    Ab Mittwoch findet in den Grundschulen im Landkreis Landsberg wieder Präsenzunterricht statt. Foto: Patrick Pleul

    Am Montag ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Landsberg auch am fünften Tag in Folge unter dem Wert von 50 geblieben. Deswegen gelten ab Mittwoch neue Regelungen. Weitere Änderungen könnten am Wochenende folgen. Denn das Landratsamt will einen Antrag für weitere Öffnungsschritte beim Gesundheitsministerium stellen, wenn die Inzidenz weiter unter 50 bleibt.

    Sport im Innenbereich (Achtung: dies gilt nicht für den Betrieb und die Nutzung von Fitnessstudios):

    • Kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu zehn Personen (unabhängig von der Anzahl der Hausstände) oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
    • Für kontaktfreien Sport ist ein Testnachweis erforderlich.
    • Kontaktsport im Innenbereich ist weiterhin nicht zulässig.

    Sport im Außenbereich:

    • Kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu zehn Personen (unabhängig von der Anzahl der Hausstände) oder in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Für kontaktfreien Sport ist kein Testnachweis erforderlich.
    • Kontaktsport ist zulässig für maximal fünf Personen über 14 Jahren aus maximal zwei Hausständen, sofern diese über einen aktuellen Testnachweis verfügen (Anmerkung: die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht).
    Im Einzelhandel gibt es weitere Lockerungen.
    Im Einzelhandel gibt es weitere Lockerungen. Foto: Thorsten Jordan

    Handels- und Dienstleistungsbetriebe:

    Eine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung sind laut Landratsamt nicht mehr erforderlich. Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

    • der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann,
    • der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche,
    • in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht; soweit in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist, entfällt die Maskenpflicht für das Personal und
    • der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten.

    Schulen:

    In den Klassen der Grundschulstufe findet Präsenzunterricht statt. Im Übrigen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt.

    Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige:

    Die Einrichtungen können öffnen.

    Kulturstätten:

    Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten gilt: eine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung ist nicht mehr erforderlich. Weiterhin besteht die Pflicht für Besucher, dass ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern gewahrt wird sowie FFP-2-Maskenpflicht. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten.

    Am Peter-Dörfler-Weg in Landsberg waren auch am Wochenende viele Passanten unterwegs.
    Am Peter-Dörfler-Weg in Landsberg waren auch am Wochenende viele Passanten unterwegs. Foto: Thorsten Jordan

    Kontaktbeschränkungen:

    Keine Änderungen ergeben sich bezüglich der allgemeinen Kontaktbeschränkungen (weiterhin maximal zwei Hausstände mit fünf Personen über 14 Jahren, soweit nichts Abweichendes geregelt ist).

    Gastronomie, Theater, Kino:

    Keine Änderungen gibt es vorerst für die Außengastronomie, die Theater und Konzerthäuser, sowie die Kinos. Das Landratsamt Landsberg stellt (frühestens) am Dienstag, 18. Mai, einen Antrag beim Bayerischen Gesundheitsministerium auf weitere Lockerungsschritte (keine Testpflicht mehr in der Außengastronomie, in Theatern, Konzerthäusern und Kinos). Für die Beurteilung einer stabilen Inzidenz unter 50 und damit weiterer Lockerungsschritte – so das Gesundheitsministerium – sollte ein längerer Zeitraum für die Beurteilung (sieben Tage) in die Betrachtung einfließen.

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