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Landkreis Landsberg: Protestplakate im Kreis Landsberg müssen abgebaut werden

Landkreis Landsberg

Protestplakate im Kreis Landsberg müssen abgebaut werden

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    An vielen Stellen im Landkreis Landsberg sind seit Wochen Protestplakate zu sehen. Dieses Banner an der B17 bei Seestall ist an einen Anhänger angebracht.
    An vielen Stellen im Landkreis Landsberg sind seit Wochen Protestplakate zu sehen. Dieses Banner an der B17 bei Seestall ist an einen Anhänger angebracht. Foto: Christian Rudnik

    Mancherorts im Landkreis Landsberg, etwa an viel befahrenen Straßen wie der B17, sind seit einigen Wochen Protestplakate aufgestellt. Zahlreiche Autofahrerinnen und Autofahrer werden tagtäglich auf die eindeutigen Botschaften aufmerksam, die mitunter die Politik der Ampelregierung kritisieren. Laut der Kauferinger Grünen-Landtagsabgeordnete Gabriele Triebel sorgen die Banner "vor Ort teils für Unmut". Sie hat sich deswegen mit einer kleinen Anfrage an die bayerische Staatsregierung gerichtet. Triebel wollte in Erfahrung bringen, ob der Aufbau von größeren und fest verankerten Protestplakaten nicht eigentlich antragspflichtig ist - und hat in der Zwischenzeit eine klare Antwort bekommen. Das Landratsamt sieht sich zum Handeln veranlasst.

    Die Anfrage der Landtagsabgeordneten liegt unserer Redaktion vor. Gabriele Triebel bezieht sich auf (beispielsweise drei auf zwei Meter) große, fest verankerte und zeitlich nicht begrenzte Plakate mit persönlichen Meinungen oder Vereinsmeinungen, die sich im Außenbereich von Kommunen sowie im nicht überplanten Innenbereich befinden. Die Grünen-Politikerin möchte wissen, ob diese "Anlagen" in den Geltungsbereich der bayerischen Bauordnung beziehungsweise des Baugesetzbuchs fielen und ein antragspflichtiges Vorhaben darstellten. 

    Landtagsabgeordnete Triebel: "An die geltenden Regeln müssen sich alle halten"

    In der Antwort bezieht sich das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unter anderem auf die Bayerische Bauordnung. Diese regelt demnach, dass die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen einer Baugenehmigung bedürfen, soweit nichts anderes bestimmt ist. "Soweit sie dauerhaft aufgestellt werden, sind die genannten Plakate in einer der Fragestellung entsprechenden Größe im Regelfall baugenehmigungspflichtig."

    Zu ihrer Anfrage bezieht Gabriele Triebel gegenüber unserer Redaktion Stellung. In ihren Augen gibt es im Landkreis Landsberg immer mehr Stellen, wo sich im Außenbereich, also zum Beispiel außerhalb der Ortschaften am Straßenrand oder auf Feldern, Protestplakate finden. "Das sorgt vor Ort teils für Unmut, vor allem wenn es überhandnimmt. Es gibt nicht wenige Menschen, die diese Protestplakate auf der grünen Wiese stören", so die Landtagsabgeordnete. "Es regt offenbar mancherorts auch Nachahmer an, selbst ein Plakat in die grüne Wiese zu rammen."

    Eine weitere Form des Protests an der B17.
    Eine weitere Form des Protests an der B17. Foto: Christian Rudnik

    Sie habe den Eindruck, dass in den Bauaufsichtsbehörden offenbar Unklarheit herrsche, was diese Plakate aus baurechtlicher Sicht bedeuten und wie sich die Bauämter dazu verhalten sollen. "Ich habe daher das Bauministerium als Bayerns oberste Bauaufsichtsbehörde gefragt, wie sie das rechtlich sehen. Das Ministerium hat mir mitgeteilt, dass auch für solche Protestplakate die baurechtlichen Vorschriften gelten", sagt Triebel. "Das heißt zum Beispiel, dass solche Protestplakate einer Baugenehmigung bedürfen, wenn sie fest im Boden verankert sind und eine entsprechende Größe haben. Das ist für jeden Einzelfall zu prüfen."

    Das sollte man also wissen, wenn ein solches Protestbanner auf die grüne Wiese gestellt werde, so Gabriele Triebel. "Und ich erwarte von den zuständigen Behörden, dass sie das geltende Recht prüfen und durchsetzen. Egal, ob Baurecht, Straßenverkehrsrecht oder kommunale Plakatierverordnungen - an die geltenden Regeln müssen sich alle halten, auch diejenigen, die unzufrieden sind oder zu viel Wut im Bauch haben."

    Das Landratsamt hat die Grundstückseigentümer angeschrieben

    Die Anfrage der Landtagsabgeordneten an die Staatsregierung sei dem Landsberger Landratsamt bekannt, sagt dessen Pressesprecher Wolfgang Müller auf Nachfrage. Die dortige Straßenverkehrsbehörde ist seinen Angaben zufolge für außerorts aufgestellte "Werbebanner oder dergleichen" in Straßennähe zuständig. Laut Müller spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine Bundes-, Kreis- oder Gemeindestraße handelt. Die entsprechenden Grundstückeigentümer seien angeschrieben und aufgefordert worden, die Plakate "sofort zu entfernen", so Müller. Kämen sie dieser Aufforderung nicht nach, müsste das Landratsamt dies "notfalls auch ahnden". 

    Auch innerorts sind im Landkreis Landsberg momentan Protestplakate zu sehen, so auch in Fuchstal. "Ich gehe mit gesundem Menschenverstand durchs Dorf", sagt Bürgermeister Erwin Karg. Und nach dieser Maßgabe beurteile er, ob Plakate etwa störend für den Verkehr sein könnten. Grundsätzlich sagt Karg: "Wir haben momentan andere Probleme und ich glaube, dass wir die Bürokratie ein bisschen einschränken müssen."

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