Am Sonntag, 23. Februar, werden die Bürgerinnen und Bürger erstmals in der Geschichte bei einem landkreisweiten Bürgerentscheid ihre Stimme abgeben. Dabei werden ihnen zwei Fragen gestellt, eine auf Grundlage eines Bürgerbegehrens, für das die Bürgerinitiative „Landratsamt Neubau stoppen“ über 10.000 Unterschriften gesammelt hatte, die andere auf Grundlage eines Ratsbegehrens, das der Kreistag Ende November mit 29:25 Stimmen beschlossen hat. Wie berichtet, plant der Landkreis im Landsberger Osten den Neubau eines Landratsamts, unter anderem mit Büroflächen, neuem Sitzungssaal und Cafeteria. Die Kostenberechnung für das ovale Gebäude, auch „Lechkiesel“ genannt, liegt bei rund 120 Millionen Euro.
Der Bürgerentscheid über den Neu- beziehungsweise Erweiterungsbau des Landratsamts in Landsberg findet gleichzeitig mit der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, statt. Die Wählerinnen und Wähler können zwei Fragen und eine Stichfrage beantworten. Es handelt sich um drei getrennte Abstimmungen. Es sollte daher für alle drei Fragen eine Abstimmung erfolgen. Der Stimmzettel wird allerdings nicht ungültig, wenn nicht alle Fragen abgestimmt werden. Unterbleibt eine Abstimmung für einzelne Fragen, führt dies zur Ungültigkeit der betreffenden Fragen. Die übrige Stimmabgabe bleibt jedoch gültig. Und so lauten die Fragen:

Bürgerentscheid 1: Ratsbegehren „Realisierung Dienstleistungsgebäude“: „Sind Sie dafür, dass der Landkreis Landsberg am Lech ein zentrales Dienstleistungsgebäude am Penzinger Feld in Landsberg realisiert, um 13 angemietete Außenstellen mit jährlichen Mietkosten von ca. 1,2 Mio. Euro zusammenzufassen und die Zulassungsstelle dort unterzubringen?“ Die Frage kann mit Ja oder Nein beantwortet werden.
Bürgerentscheid 2: Bürgerbegehren „Planungsstopp Lechkiesel“: „Sind Sie dafür, den Neu- bzw. Erweiterungsbau, der als Lechkiesel bezeichnet wird, mit Baukosten von ca. 120 Mio. Euro, am Penzinger Feld zu stoppen?“ Die Frage kann mit Ja oder Nein beantwortet werden.
Stichfrage: „Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten? Bürgerentscheid 1 oder Bürgerentscheid 2?“ Die Fragestellung für einen Stichentscheid ist in Bayern standardisiert und gesetzlich vorgeschrieben. Die Bürgerinnen und Bürger sollten zusätzlich ankreuzen, welche Entscheidung gelten soll.

Damit die jeweilige Frage in Ratsbegehren und Bürgerbegehren als entschieden gilt, muss sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet werden. Dazu müssen es aber genug Stimmen in Relation zu allen Wahlberechtigten sein: Das Quorum liegt hier bei zehn Prozent aller Wahlberechtigten. Im Landkreis Landsberg gibt es rund 96.000 Wahlberechtigte, demnach müssen sich mindestens rund 9600 Wahlberechtigte für den Bürgerentscheid 1 oder 2 aussprechen, damit dieser als entschieden gilt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist ein Jahr bindend, es sei denn, ein neues Bürgerbegehren zum Thema wird erfolgreich auf den Weg gebracht.
Unterschiedliche Meinungen gibt es darüber, welche Entscheidungen aus dem Abstimmungsergebnis folgen. Sogar das Verwaltungsgericht München hat sich mit der Fragestellung des Ratsbegehrens beschäftigt, die nach Ansicht der klagenden Bürgerinitiative für Verwirrung sorgt. Doch das Gericht wies die Klage ab. Im Urteil wurde festgestellt, dass das Ratsbegehren über die Fragestellung des Bürgerbegehrens hinausgeht und eine weitere Entscheidungsalternative zur Abstimmung bringt. Was bedeutet das nun?
Bei einer mehrheitlichen Bejahung des Ratsbegehrens (auch bei der Stichfrage) müsste ein zentrales Dienstleistungsgebäude am Standort errichtet werden, sei es in Form des „Lechkiesels“ oder in abgeänderter Form. Umgekehrt haben nach Ansicht des Verwaltungsgerichts die Formulierung des Ratsbegehrens und der Stichfrage auch zur Folge, dass sich der Abstimmende dafür aussprechen kann, dass der Bau eines (auch alternativen) Dienstleistungsgebäudes am Standort Penzinger Feld gänzlich unterbleibt. Also dann, wenn eine Mehrheit für das Bürgerbegehren und gegen das Ratsbegehren stimmt sowie bei der Stichfrage für den Planungsstopp des „Lechkiesel“.

Die Bürgerinitiative, die das 120-Millionen-Projekt „Lechkiesel“ verhindern möchte, ruft dazu auf, beim Ratsbegehren mit Nein zu stimmen und beim Bürgerbegehren mit Ja. Bei der Stichfrage sollte rechts der Bürgerentscheid 2 angekreuzt werden. Landrat Thomas Eichinger (CSU) und die Befürworter des „Lechkiesels“ rufen dazu auf, beim Ratsbegehren mit Ja und beim Bürgerbegehren mit Nein zu stimmen. Bei der Stichfrage müsste durch ein Kreuz auf der linken Seite dem Bürgerentscheid 1 Vorrang gegeben werden. Dann entscheide aber immer noch der Kreistag, in welcher Form das Gebäude realisiert wird. Aktuelle Beschlusslage ist eine knappe Entscheidung gegen den Stopp der Lechkiesel-Planungen.

Für weitere Verwirrung sorgte Anfang Februar ein Fehler auf dem Abstimmungsschein für die Briefwahl. Betroffen waren Briefwählerinnen und Briefwähler aus Landsberg, Dießen, Penzing, Weil und Utting sowie der Verwaltungsgemeinschaften Fuchstal und Pürgen. Auf dem Abstimmungsschein wird fälschlicherweise angegeben, dass der Abstimmungsschein in den hellgrünen Abstimmungsumschlag gesteckt werden soll. Dies ist nicht korrekt. In den hellgrünen Abstimmungsumschlag gehört ausschließlich der Stimmzettel. Die korrekte Vorgehensweise finde sich im „Wegweiser für die Briefabstimmung“, die den Briefwahlunterlagen beiliegt und auf den Umschlägen.
Wie das Landratsamt mitteilt, werden die Stimmen des Bürgerentscheids nach den Stimmen zur Bundestagswahl am Abend des 23. Februar ausgezählt. Die Ergebnisse kann man natürlich auf unserem Internetauftritt unter www.landsberger-tagblatt.de sowie auf der Webseite des Landratsamts Landsberg verfolgen, und zwar unter www.landkreis-landsberg.de. Angegeben werden dort auch die Ergebnisse auf Gemeindeebene.
Wer sich vor dem Wahltermin noch zum geplanten Neubau des Landratsamts informieren möchte, hat dazu folgende Möglichkeiten im Internet: Der Landkreis informiert auf www.buergeramt-ll.de, Informationen der BI finden sich unter www.lra-neubau-stoppen.de.
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