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Kommentar: Wahlplakate in Prittriching: CSU bevorzugt, ÖDP benachteiligt?

Kommentar

Wahlplakate in Prittriching: CSU bevorzugt, ÖDP benachteiligt?

Vanessa Polednia
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    Das Zerstören von Wahlplakaten ist kein Kavaliersdelikt.
    Das Zerstören von Wahlplakaten ist kein Kavaliersdelikt. Foto: Imago/Rene Trau

    Darf ein Wahlplakat an einem Verkehrszeichen befestigt werden? Die Straßenverkehrsordnung hat dazu eine klare Meinung. Es ist verboten, Plakate und Ähnliches an der Vorder- oder Rückseite von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen oder Ampeln anzubringen. Gut, dass die CSU die unzulässigen Standorte in Prittriching wieder entfernt hat. Unklarer erscheint die Situation mit den entfernten Wahlplakaten der ÖDP bei den Kommunalwahlen im vergangenen Herbst. 

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