Darf ein Wahlplakat an einem Verkehrszeichen befestigt werden? Die Straßenverkehrsordnung hat dazu eine klare Meinung. Es ist verboten, Plakate und Ähnliches an der Vorder- oder Rückseite von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen oder Ampeln anzubringen. Gut, dass die CSU die unzulässigen Standorte in Prittriching wieder entfernt hat. Unklarer erscheint die Situation mit den entfernten Wahlplakaten der ÖDP bei den Kommunalwahlen im vergangenen Herbst.
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