Darf ein Wahlplakat an einem Verkehrszeichen befestigt werden? Die Straßenverkehrsordnung hat dazu eine klare Meinung. Es ist verboten, Plakate und Ähnliches an der Vorder- oder Rückseite von
Keine gute Kommunikation der Verwaltungsgemeinschaft
Die Kritik des Eglinger ÖDP-Mitglieds Hanns-Dieter Schlierf mag ein wenig zu weit gegriffen sein, deswegen von einer Narrenfreiheit für die "staatstragende" Partei zu sprechen. Doch einen faden Beigeschmack hat es schon, wenn Plakate, die von politisch aktiven Ehrenamtlichen verteilt wurden, ohne Rücksprache und Erklärung entfernt werden, während von der CSU falsch angebrachte Plakate hängen bleiben, bis sich Bürger und die Presse nach ihrer Richtigkeit erkunden.
Die Entscheidung der Verwaltungsgemeinschaft Prittriching, die ÖDP-Plakate während des Wahlkampfs zur Kommunalwahl zu entfernen, mag nicht gänzlich falsch gewesen sein. In einer Zeit, in der berechtigterweise bemängelt wird, dass immer weniger Menschen Ehrenämter und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen wollen, scheint dieses Vorgehen jedoch unpassend. Menschen, die sich politisch engagieren und etwa Wahlplakate aufhängen, sollten zumindest darüber informiert werden, warum ihre Arbeit zunichtegemacht wurde.
Viel schlimmer als falsch angebrachte Wahlplakate - sei es an Verkehrsschildern oder an Wahllokalen -, sind jedoch beschädigte, zerstörte oder gar gestohlene Wahlplakate. So sind etwa Fälle aus Scheuring, Utting und Geltendorf bekannt. Selbst im Falle der EU-feindlichen AfD ist es nicht angebracht, Wahlplakate zu bekritzeln, zu zerstören oder zu entfernen. Nicht umsonst handelt es sich auch hierbei um eine Sachbeschädigung, die unter Strafe steht.