Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Landsberg
  3. Kommentar: Neue Regelung vor dem Inselbad: Strafzettel-Ärger ist verständlich

Kommentar
25.06.2024

Neue Regelung vor dem Inselbad: Strafzettel-Ärger ist verständlich

Die Parksituation vor dem Inselbad in Landsberg sorgt für Ärger.
Foto: Christian Rudnik

Vor dem Inselbad gilt eine neue Parkregelung. Bei der Umsetzung wäre mehr Fingerspitzengefühl angebracht gewesen.

Dass das Verkehrschaos auf dem Platz vor dem Landsberger Inselbad entzerrt werden muss, darüber waren sich Verwaltung und Stadträte einig. Auch die vorgeschlagene Interimslösung fand einhellige Zustimmung. Bei der Umsetzung wäre allerdings etwas mehr Fingerspitzengefühl notwendig gewesen.

Natürlich, wer auf öffentlichen Straßen und Wegen unterwegs ist oder dort parken möchte, der muss die dort geltenden Verkehrsregeln im Blick haben. Es gibt ja genügend Verkehrsschilder, die darauf hinweisen. Nun ist der Verkehrsteilnehmer aber eher ein Gewohnheitstier: Er oder Sie fährt dort, wo Er oder Sie immer schon gefahren ist, gleiches gilt für das Parken.

Das zeigt sich derzeit auf dem Platz vor dem Inselbad. Jahrelang konnte in den beiden Wendeschleifen gehalten, in den Abendstunden auch geparkt werden. Das ist jetzt nicht mehr erlaubt, aus nachvollziehbaren Gründen. Gleich eine Woche nach Aufstellung der Schilder Strafzettel für dort Parkende zu verteilen, hätte aber nicht sein müssen. Vielleicht hätte es auch ein schriftlicher Hinweis getan, dass eine neue Regel gilt. Und nach drei Monaten, wenn sich die Änderung auch beim letzten Gewohnheitstier herumgesprochen hat, darf abkassiert werden. 

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.