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Kommentar: In der Praxis sollte man sich nicht auf die Aufzüge der DB verlassen

Kommentar

In der Praxis sollte man sich nicht auf die Aufzüge der DB verlassen

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    Ein Beispiel aus Schwaben: Erst im Juli wurde der Umbau des Bahnhofs in Höchstädt beendet. Barrierefrei ist er jedoch nicht immer, zwischenzeitlich war der Aufzug defekt.
    Ein Beispiel aus Schwaben: Erst im Juli wurde der Umbau des Bahnhofs in Höchstädt beendet. Barrierefrei ist er jedoch nicht immer, zwischenzeitlich war der Aufzug defekt. Foto: Berthold Veh

    Der barrierefreie Ausbau des Kauferinger Bahnhofs durch die Deutsche Bahn und wie weit sich die Fertigstellung nach hinten verschoben hat, ist ein ganzes Streitthema für sich. Die Entscheidung der Gemeinde, zusätzlich Rampen zu bauen, sollte allerdings keines sein.

    Gabriele Triebel hat in der Theorie zwar nicht unrecht, dass es finanziell eine zusätzliche Belastung für die Gemeinde ist und erst einmal wie „doppelt gemoppelt“ erscheint, weil die Bahn das Problem bereits mit den Aufzügen löst, doch sollte jede Person, die häufiger Bahnhöfe in Deutschland frequentiert, wissen, dass nicht nur bei der Pünktlichkeit der Bahnen, nicht immer Verlass auf die DB ist.

    Niemand sollte aufgrund kaputter Aufzüge Termine verpassen

    Und das liegt, im Hinblick auf die Aufzüge, nicht an dem Netzwerk der Deutschen Bahn Gesellschaft, sondern schlicht und weg einfach daran, dass Technik fehleranfällig ist. Und wenn dann mal etwas ausfällt, wird nicht innerhalb von ein paar Minuten – geschweige denn einem Tag oder einer Woche – direkt jemand da sein, der das Problem beheben kann. Das wäre Wunschdenken und Optimismus, der in der aktuellen Fachkräftesituation unangebracht ist. Dass sich die Behindertenbeauftragte und der Seniorenbeirat in Kaufering den Zusatz einer Rampe wünschen, ist gerechtfertigt. Einfach statt des Aufzugs die Treppe nehmen, ist nicht für jeden Menschen eine Option. „Aufzug außer Betrieb“, sollte für niemanden bedeuten, dass er oder sie seine Bahn nicht nehmen kann und im Zweifel einen Termin verpasst. Sollte es noch einmal zu einem Beschluss kommen, sollte sich die Entscheidung nach den Betroffenen richten und nicht nach dem Optimalfall, dass immer alles funktioniert.

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