Die Aufregung um den Verkauf und die geplante Weitervermietung einer vergünstigten Wohnung an ein Kind des Schondorfer Bürgermeisters hat sich inzwischen ein wenig gelegt. Der Vorgang ist ausgeleuchtet, auch von der Rechtsaufsicht. Erwartungsgemäß wurde dort festgestellt, dass die Sache formaljuristisch nicht zu beanstanden ist.
Kommentar
Günstige Wohnungen: Wo das Problem eigentlich liegt
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