Die im Jahr 1995 in Bayern eingeführten Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Kommune direkt selbst zu entscheiden. Dabei sollte ihnen von Anfang an klar sein, worüber sie entscheiden. Im Falle der beiden Bürgerentscheide (Bürgerbegehren und Ratsbegehren) zum Neubau eines Landratsamts-Gebäudes am Penzinger Feld im Landsberger Osten ist das gar nicht so einfach.
Schon in den Sitzungen von Kreisausschuss und Kreistag, in denen ausführlich über die Fragestellung des Ratsbegehrens, der Stichfrage und den möglichen Folgen diskutiert wurde, zeigte sich die Kompliziertheit dieses Bürgerentscheids. In den Sitzungen war sinngemäß zu hören: Wenn wir es schon nicht verstehen, wie sollen es dann die Bürgerinnen und Bürger verstehen? Allein schon die Wortwahl: Lechkiesel hier, zentrales Dienstleistungsgebäude dort.
Lechkiesel hier, zentrales Dienstleistungsgebäude dort
Das Problem an der Sache: Die Fragen und ihre Antworten schließen sich mitunter nicht aus. Wer gegen das geplante Landratsamt in Form eines Lechkiesels ist, kann für ein zentrales Dienstleistungsgebäude sein, das Außenstellen zusammenfasst, aber vielleicht keinen Sitzungssaal oder ein Landratsbüro beinhaltet. Aber was passiert eigentlich, wenn der „Lechkiesel“ und das Dienstleistungsgebäude abgelehnt werden? Darf dann gar nicht gebaut werden?
Das Ratsbegehren verkompliziert den Bürgerentscheid. Andererseits benötigten Kreistag und Verwaltung auch ein klares Votum darüber, ob überhaupt gebaut werden soll. Mit der Fragestellung des Bürgerbegehrens allein hätten sie keine eindeutige Antwort darauf bekommen. Es bleibt dabei: Dieser Bürgerentscheid mit Bürgerbegehren und Ratsbegehren verwirrt mehr, als dass er konkrete Antworten liefert.
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