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Kommentar: Die Kommunen brauchen klare Weisungen zum Cannabisgesetz

Kommentar

Die Kommunen brauchen klare Weisungen zum Cannabisgesetz

Dominik Stenzel
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    01.04.2024, Berlin: Ein Mann hält während eines «Smoke In» vor dem Brandenburger Tor Cannabis in der Hand. Ab dem 1. April ist Erwachsenen ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
    01.04.2024, Berlin: Ein Mann hält während eines «Smoke In» vor dem Brandenburger Tor Cannabis in der Hand. Ab dem 1. April ist Erwachsenen ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: Sebastian Gollnow

    Seit dem 1. April ist das Cannabisgesetz in Kraft, wobei für Konsum, Besitz und Anbau bestimmte Vorgaben gelten. Die Kontrollen dürften sich ohnehin schon schwierig und kompliziert gestalten. Und in Bayern kommt auch noch die Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hinzu, das Gesetz „extrem restriktiv“ anwenden zu wollen. Die Kommunen haben gerade vor diesem Hintergrund noch viele Fragen. Es fehlen nach wie vor eindeutige Weisungen.

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