Wenn es um das Bauvorhaben in der Denklinger Bahnhofstraße geht, hat das Landratsamt einerseits natürlich die Aufgabe, sich rechtlich für den Bauherrn einzusetzen. Und man kann diesem das Recht auch nicht absprechen. Allerdings muss man lobenswert erwähnen, wie der Gemeinderat in Denklingen in diesem Fall entschieden hat. Denn wer steht für die Bürger einer Gemeinde ein, wenn nicht die gewählten Rätinnen und Räte.
Kommentar
Denklinger Gemeinderat beweist mit seiner Entscheidung Rückgrat
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