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Kommentar: Corona-Regeln in Landsberg: Was ist erlaubt, was verboten?

Kommentar

Corona-Regeln in Landsberg: Was ist erlaubt, was verboten?

Alexandra Lutzenberger
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    Verwirrung gibt es um das Alkoholverbot in Teilen der Landsberger Innenstadt.
    Verwirrung gibt es um das Alkoholverbot in Teilen der Landsberger Innenstadt. Foto: dpa (Symbol)

    Interessante Neuigkeiten gibt es immer wieder vom Landratsamt. Jetzt auch für alle, und nicht nur im Amtsblatt.

    Jetzt ist es in den Bereichen, in denen Maskenpflicht herrscht, verboten, Alkohol zu trinken. Jetzt ist nicht so ganz richtig: Denn eigentlich war es schon seit 18. Februar nicht erlaubt, das wusste nur keiner. Zumindest die Wirte und die Gäste augenscheinlich nicht. Erneut eine nicht sehr vorbildliche Informationspolitik, die hier vonseiten des Landratsamtes Landsberg betrieben wird.

    Das heißt: Man darf also einen Spritz an der Lechpromenade holen, auch ein Bier, und dann mit dem Plastikbecher oder dem Glas nach Hause laufen. Auf dem Heimweg trinken, das geht innerhalb des Bereichs, in dem die Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen gilt, nicht. Verkaufen erlaubt, trinken erst zu Hause. Das teilten die Ordnungskräfte der völlig überraschten Markita Jehle am Montag mit und sorgten für weiteres Erstaunen. Denn die Polizei wusste von der Verordnung als einzige wohl schon länger. Es gab allerdings keine Info an die Wirte. Warum wurden die Gastronomen nicht schon früher informiert?

    Die Landsberger Wirte wurden nicht informiert

    Das muss doch einer mitbekommen haben, wenn die Polizei, wie sie selbst sagt, das am Wochenende kontrolliert hat, und sie hat sich nicht gewundert, dass keiner von diesem Verbot wusste. Wahrscheinlich nicht, denn die Maskenpflicht war ja am Wochenende auch nicht so wichtig. Man muss sich allerdings nicht wundern, wenn sich inzwischen keiner mehr auskennt, was inmitten dieser Corona-Pandemie verboten ist.

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