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Kommentar: Arbeit und Mandat: Eine merkwürdige Unterscheidung

Kommentar

Arbeit und Mandat: Eine merkwürdige Unterscheidung

Gerald Modlinger
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    Im Kindergarten zu arbeiten, auch wenn dies nur in Teilzeit geschieht, und zugleich Gemeinderat zu sein, geht künftig nicht mehr, wie ein Fall in Schondorf zeigt.
    Im Kindergarten zu arbeiten, auch wenn dies nur in Teilzeit geschieht, und zugleich Gemeinderat zu sein, geht künftig nicht mehr, wie ein Fall in Schondorf zeigt. Foto: Julian Leitenstorfer (Archiv)

    Ab 1952 war Bernhard Müller-Hahl Gemeindereferent im Landratsamt und zugleich Kreisrat. Man darf annehmen, dass ihm diese Kombination aus Verwaltungstätigkeit und politischem Mandat nutzte, um 1958 zum Landrat gewählt zu werden. Deshalb ist es richtig, dass kommunale Beschäftigte nicht zugleich politische Mandatsträger sein dürfen. Dennoch mutet der Fall des Schondorfer Gemeinderats Marius Polter (Grüne) merkwürdig an.

    Polter muss sich entscheiden, entweder weiter im gemeindlichen Kinderhort zu arbeiten oder wieder im Gemeinderat tätig zu werden. Denn die Ausschlusskriterien für die Wahrnehmung kommunalpolitischer Ämter werden verschärft. Sie gelten nun nicht mehr nur für Vollzeit-, sondern auch für Teilzeitbeschäftigte. Diese Ausweitung ist konsequent, denn man kann auch in Teilzeit Politik und Beruf in einer unguten Weise verquicken.

    Unverständlich ist aber, wie zwischen körperlicher und geistiger Tätigkeit unterschieden wird. Klar, wer am Tag im Rathaus arbeitet und am Abend in der Gemeinderatssitzung abstimmt, kann auf die Verwaltungsführung oder auch auf die Gemeindepolitik anders Einfluss nehmen als jemand, der nur alle paar Wochen zur Sitzung kommt. Oder er ist durch seine beruflichen Pflichten in der unabhängigen Wahrnehmung seiner kommunalpolitischen Aufgabe eingeschränkt. 

    Ein Bauhof-Mitarbeiter greift beim Schneiden von Hecken oder dem Leeren von Mülleimern wenig ins unmittelbare Verwaltungshandeln ein. Deshalb kann man ihn nicht von kommunalpolitischer Tätigkeit ausschließen. Aber tun das Erzieher und Kinderpfleger, wenn sie mit Kindern basteln, turnen und lernen? Und in einem Gemeinderat steht zwar oft die Kinderbetreuung auf der Tagesordnung, aber es geht auch regelmäßig um Beschaffungen für den

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