Erstmals hatte die Kinsauer Bevölkerung die Gelegenheit, die Pläne fürs neue Dorfgemeinschaftshaus einzusehen. Bei der Bürgerversammlung ging Gemeindechef Marco Dollinger auf das Projekt ein. Auch den Einwand eines Bürgers kommentierte er. Ein neues Dorfgemeinschaftshaus soll die alte Mehrzweckhalle ersetzen. Aufgrund vielfältiger Probleme, die eine Sanierung mit sich bringen würde, sei ein Gebäudeneubau favorisiert worden, erklärte Dollinger. Die Planentwürfe für den Neubau würden Vereins- und Probenräume, ein Schützenheim und einen Mehrzweckraum vorsehen. Neu in die Planung mit aufgenommen wurden nun zusätzlich eine Bücherei und eine Lese-Ecke.
Neubau kostet fünf Millionen Euro
Bezüglich der Energieversorgung sei eine Umplanung erfolgt, sagte der Bürgermeister, wonach die Grundschule im Keller um einen Heizraum für den Betrieb einer Hackschnitzelheizung erweitert werde und damit als zentrale Wärmeversorgung für alle umliegenden öffentlichen Gebäude (also Dorfgemeinschaftshaus, Schule, Kindergarten, Rathaus) zur Verfügung stehen solle.
Der Neubau kostet die Gemeinde fast fünf Millionen Euro: „Nach der letzten Kostenschätzung kann von Gesamtkosten in Höhe von 4775 Euro ausgegangen werden“, sagte Dollinger. Davon gehe aber noch eine Förderung von zwei Millionen Euro weg, die die Gemeinde über das Dorferneuerungsprogramm erhalte. Mit dem Schützenverein Kinsau sei eine Bauherrenvereinbarung geschlossen worden. Vom Sport-Schützen-Bund solle eine Förderung von 500.000 Euro fließen.
Antrag eines Landwirts wird Thema in der Bürgerversammlung
Während es bei der Bürgerversammlung keine Fragen mehr aus der Versammlung gab, hatte ein Kinsauer schon vorab einen Antrag eingebracht, welcher das Dorfgemeinschaftshaus betrifft. Mit jenem Bürger, einem Landwirt, liegt die Gemeinde schon seit Jahren im Clinch – unter anderem wegen der Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes und dem dadurch resultierenden Beweideverbot für landwirtschaftliche Wiesen.
Der Einwand des Bürgers stand in der Bürgerversammlung ebenfalls im Bezug zum Wasserrecht. Er hatte einen Antrag auf Offenlegung der Flächennutzungsplanänderung für die Fläche hinter der Turnhalle gestellt, wo zunächst das Dorfgemeinschaftshaus geplant gewesen war. Der Standort des Neubaus musste aus wasserrechtlichen Gründen zwischenzeitlich wieder geändert werden: Nun wird das Gebäude dort gebaut, wo die jetzige Halle steht und nicht mehr dahinter.
Der Landwirt argumentierte, dass in der Flächennutzungsplanänderung von einer „nicht korrekt eingeschätzten Gefährdung des Wasserschutzgebietes“ ausgegangen worden sei und angegeben worden sei, dass Messpunkte der Grundwassertiefe nicht bekannt seien.
Bürgermeister Dollinger wehrt sich
Dollinger ging ausführlich darauf ein: Der Flächennutzungsplan liege auf Dauer zur Einsichtnahme bereit, stellte er klar. Richtig sei, dass bei der Erstellung der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung im Jahr 2019 hinsichtlich der Angaben zu den Grundwassermesspunkten für beide Änderungsbereiche Bachstraße und Dorfgemeinschaftshaus unterschiedslos dargestellt worden sei, dass sich dort keine Grundwassermessstellen befänden – obwohl in der Nähe des Dorfgemeinschaftshauses eine vorhanden sei.
Dies ist laut dem Bürgermeister so zu erklären, dass die Flächennutzungsplanänderung ursprünglich nur für eine Fläche entlang der Bachstraße erarbeitet worden ist. Erst später kam die Fläche des damals nördlich der Mehrzweckhalle geplanten Dorfgemeinschaftshauses bei den Planunterlagen hinzu. „Dabei wurde übersehen, die Angaben zu den Grundwassermessstellen anzupassen“, räumte Dollinger ein. „Das Wasserwirtschaftsamt hat auf die Grundwassersituation im Änderungsbereich des Dorfgemeinschaftshauses hingewiesen und darauf, dass die Wasserschutzgebietsverordnung bei Eingriffen ins Grundwasser zu beachten ist. Die Stellungnahme wurde im Gemeinderat behandelt und das Ergebnis der Behandlung dem Wasserwirtschaftsamt mitgeteilt“, erläuterte Dollinger. „Die Begründung ist allerdings tatsächlich nicht ergänzt worden. Das Landratsamt hat die zehnte Flächennutzungsplanänderung mit Bescheid vom vierten Dezember 2019 auch ohne geänderte Begründung genehmigt.“
Es geht nur mit einem Abriss, Vereine müssen warten
Der Bürgermeister betonte, von der Flächennutzungsplanänderung sei kein Gebrauch gemacht worden. In den Unterlagen zum Bebauungsplan für das Dorfgemeinschaftshaus seien alle Angaben zu den Grundwassermessstellen korrekt enthalten gewesen. Doch im Bebauungsplanverfahren habe sich dann ergeben, dass für das Dorfgemeinschaftshaus selbst keine Ausnahme von der Wasserschutzgebietsverordnung möglich sei, sondern nur für dessen Parkplätze – und, dass der Neubau daher nur am Standort der bisherigen Mehrzweckhalle errichtet werden könne.
„Aus Sicht der Gemeinde und wohl auch der Vereine ist es schade, dass es somit zu einer sehr langen Nutzungsunterbrechung kommen muss. Vorzugswürdig wäre aus unserer Sicht gewesen, das neue Dorfgemeinschaftshaus zuerst nördlich zu bauen und danach die alte Mehrzweckhalle abzureißen“, sagte Dollinger.