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Kaufering: Tödlicher Streit unter Brüdern: Gericht verhängt lange Freiheitsstrafe

Kaufering

Tödlicher Streit unter Brüdern: Gericht verhängt lange Freiheitsstrafe

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    Im Prozess um den tödlichen Bruderstreit in Kaufering ist ein Urteil gefallen.
    Im Prozess um den tödlichen Bruderstreit in Kaufering ist ein Urteil gefallen. Foto: Peter Steffen/dpa (Symbolbild)

    Ein tödlicher Streit sorgte im Juni vergangenen Jahres für Entsetzen in Kaufering: Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung in der Wohnung der Mutter, soll ein 35-Jähriger ein Messer aus der Küche geholt und mehrfach auf seinen 42-jährigen Bruder eingestochen haben. Nach mehreren Verhandlungstagen ist das Landgericht Augsburg nun zu einem Urteil gekommen.

    Wie ein Sprecher des Landgerichts Augsburg mitteilt, wurde der 35-Jährige wegen Totschlags schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten verurteilt. Gleichzeitig sei die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Die Tat passierte unter Alkoholeinfluss. Zuvor müsse er aber vier Jahre und zehn Monate in Haft verbracht haben, so der Sprecher. Der Verurteilte könnte nach zwei Dritteln der Haftzeit entlassen werden, wenn er denn die Therapie vollständig durchlaufe. Laut dem Gerichtssprecher ist das Urteil bereits rechtskräftig.

    Die Staatsanwaltschaft habe eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten gefordert und die Verteidigung nicht mehr als zehn Jahre beantragt. Einziger Knackpunkt sei die letztlich angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gewesen. Die

    Brüder geraten in Kaufering wegen des Alkoholkonsums des Jüngeren in Streit

    Aus der Verhandlung, die Richter Michael Eberle leitete, war hervorgegangen, dass der Gewalttat eine verbale Auseinandersetzung vorausging. Anlass war offenbar der Alkoholkonsum des 35-jährigen. Der Ältere habe ihn an sein Versprechen erinnert, keinen Alkohol mehr zu trinken. Daraufhin sei der Angeklagte solchermaßen in Wut geraten, dass es schließlich zu der verhängnisvollen Tat kam. „Als die Rettungskräfte eintrafen, war das Opfer schon bewusstlos. Nach einer Stunde, um 21.43 Uhr, wurden die intensiven Bemühungen dann eingestellt“, sagte eine Polizistin der Kripo aus. Auch der dramatische Notruf der Mutter, die ihre Aussage vor Gericht verweigerte, wurde im Gerichtssaal abgespielt.

    Laut einer vorgenommenen Haaranalyse lag der Promillewert des Angeklagten am Tattag zwischen 1,56 und 2,12 Promille. Für die Polizei waren die beiden Brüder keine Unbekannten. Sie fielen bereits wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstählen und Körperverletzungsdelikten auf, wobei die Liste beim 42-jährigen Opfer länger ist, wie aus den Ausführungen einer Polizistin der Kripo Fürstenfeldbruck hervorging. 

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