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Kaufering/Lindau: Nach Hitlergruß: Kaufering Arzt Kron weist Nähe zu Rechten von sich

Kaufering/Lindau

Nach Hitlergruß: Kaufering Arzt Kron weist Nähe zu Rechten von sich

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    Der Kauferinger Arzt Rolf Kron steht derzeit in Lindau vor Gericht. Er hatte auf einer Kundgebung von Corona-Leugnern den Hitlergruß gezeigt.
    Der Kauferinger Arzt Rolf Kron steht derzeit in Lindau vor Gericht. Er hatte auf einer Kundgebung von Corona-Leugnern den Hitlergruß gezeigt. Foto: Thorsten Jordan

    Arzt Rolf Kron aus Kaufering hat – wie Video-Aufnahmen belegen – bei einer „Klardenken“-Demo von Corona-Kritikern in Lindau im Oktober 2020 den Hitlergruß gezeigt. Wegen des Verwendens von Zeichen verfassungswidriger Organisationen muss er sich jetzt vor dem Amtsgericht

    Die Zuschauerplätze im Sitzungssaal des Lindauer Amtsgerichts sind fast alle belegt. Das Interesse an der Verhandlung ist groß – zumindest unter Fans, Bekannten, Sympathisanten und Familienmitgliedern des Angeklagten. Einigen der rund 40 Personen waren auch mehrere Hundert Kilometer Anreise nicht zu weit. Der Arzt hatte im Voraus über den Nachrichten-Dienst Telegram dazu aufgerufen, zu kommen. Viele der Zuschauer tragen weiße T-Shirts mit Aufdrucken, wie „Get up, Stand up for your right“, also „Steh auf für deine Rechte“. Es sind die gleichen Oberteile, die auch bei Demos und Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen von Leugnern der Pandemie getragen wurden.

    Die Polizei wird durch einen Leserbrief in einer Zeitung aufmerksam

    Eine solche Kundgebung ist die Szenerie für die Straftat, die dem Arzt vorgeworfen wird. Ein Video zeigt den Auftritt des aus Kaufering stammenden Arztes, der während der Pandemie bei einigen Veranstaltungen der Corona-Leugner als Redner auftrat. Der Vorsitzende Richter spielt das Video im Sitzungssaal ab: Zu sehen ist der Arzt auf einer Bühne, wie er sein Mikrofon in die linke Hand nimmt und die rechte Hand schräg nach oben ausstreckt. Währenddessen vergleicht er das Tragen einer Maske mit dem „Hitlergruß von damals“. 

    Im Wortlaut sagt er: „Und jeder, der Maske trägt, macht mit. Und das soll aufhören. Maske tragen, ist nur dazu da, die Menschen zu spalten.“ Davor sprach der Angeklagte lange von den Schäden, die beim Maskentragen mit einhergehen würden. Er behauptete, Kinder seien schon daran gestorben, und er fragte, wo die Eltern und Lehrer sind, die den Kindern die Masken abnehmen. Es sei seine Pflicht als Arzt, darauf aufmerksam zu machen.

    Der Polizei war seine Geste damals gar nicht aufgefallen. Erst ein Leserbrief in der Lindauer Zeitung hatte sie darauf gebracht. Die Lindauer Polizei hatte daraufhin das Strafverfahren eingeleitet, und die Staatsanwaltschaft Kempten erließ Strafbefehl. Vor Gericht gab der Angeklagte zu, dass er den Hitlergruß gezeigt hat. Er behauptete, es sei in einem für alle verständlichen Kontext gewesen. Er habe seine Rede „metaphorisch“ untermalen wollen, wie es sein Verteidiger in einer Erklärung sagt. Der Angeklagte distanziere sich deutlich von einem Hitlergruß. „Ich wollte sagen, dass es das gleiche ist, wie bei meinen Eltern und Großeltern.“ Sein Großvater sei „im Krieg geblieben“. 

    Und weiter: „Ich bin alles andere als ein Nazi-Fan.“ Das kaufte der Staatsanwalt ihm auch ab. „Ich glaube ihnen sofort, dass sie kein Nazi sind“, sagte er in seinem Plädoyer. Allerdings habe er sich bei der Rede in Lindau nicht deutlich von Rechtsradikalen distanziert. Der Angeklagte nannte damals bei der Kundgebung auch die rechtspopulistische Partei AfD als „die einzige Partei, die Flagge zeigt“. Wenn man den Hitlergruß verwende, „muss man sich ganz klar abgrenzen“, so der Staatsanwalt. Hätte der Angeklagte die Geste auch schon bei der Rede als „abscheuliches Symbol“ bezeichnet, wie er es zuvor in der Verhandlung gemacht hatte, „dann säßen wir heute nicht hier“. Es sei bei der Kundgebung nicht klar geworden, dass er wirklich gegen Hitler und den Nationalsozialismus sei. 

    Der Kauferinger Arzt sagt, er sei nicht mehr arbeitsfähig

    Die Frage sei, wie der Zuhörer es auffasse, sagte auch der Verteidiger des Angeklagten. Sein Mandant habe den Hitlergruß gezeigt, weil er Negatives mit Negativem vergleichen wollte. „Er steht nicht stramm, sondern enttabuisiert.“ Man könne ihm vorwerfen, dass es nicht angebracht ist, die heutige Politik mit der damals zu vergleichen. Aber das solle jeder selbst entscheiden.

    Ein Urteil in Lindau soll am 3. August fallen. Rolf Kron steht auch wegen des massenhaften Ausstellens von unrichtigen Gesundheitszeugnissen im Fokus der Staatsanwaltschaft Augsburg. Die Polizei hatte Anfang 2021 Krons Praxis in Kaufering durchsucht. Seitdem habe er ein posttraumatisches Belastungssyndrom. „Ich kann nachts nicht schlafen und wache mit Herzklopfen auf“, sagte er in Lindau. Seit April 2021 sei er deshalb krankgeschrieben. Die Berufsunfähigkeit habe er beantragt. Er lebe von Spendengeldern. 

    Davon könne er die 60 Tagessätze à 200 Euro, auf die der Staatsanwalt plädierte, nicht zahlen. Dieser Tagessatz könnte bei einer Verurteilung auf 50 Euro reduziert werden.

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