Wenn Verwaltung und Kommunalberaterin hoffen, dass wegen der Abwassergebühren „nun wieder Ruhe eingekehrt“, deutet es zurecht auf eine wechselvolle Geschichte hin, die möglicherweise nun ihren Abschluss findet.
Vor gut vier Jahren wurden die Abwassergebühren in Kaufering drastisch erhöht. Einige Bewohnerinnen und Bewohner hatten Zweifel daran, dass die Berechnungsgrundlage zulässig ist. Aus ihrer Sicht zahlten manche zu viel und andere zu wenig. Die Rechtsaufsicht des Landkreises Landsberg hat ihnen 2023 recht gegeben und die Gebührensatzung des Marktes für nichtig erklärt und auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen. Dieser entschied 2003, dass die alleinige Anwendung des sogenannten Frischwassermaßstabs nichtig sei, wenn die Kosten für die Beseitigung von Niederschlagswasser nicht als geringfügig angesehen werden können. Dies ist demnach der Fall, wenn der Anteil an den Gesamtkosten zwölf Prozent übersteigt, so auch in Kaufering. Deswegen musste die Gemeinde die Ende 2019 beschlossene Satzung aufheben. Gegen die daraufhin eingeführte Übergangslösung wurde ebenfalls erfolgreich Einspruch erhoben.
Leiterin der Kommunalwerke Kaufering: „Wir hätten für 2025 keine Gebühr erheben dürfen“
„Wir sind durch alle Instanzen gegangen. Die abgestufte Gebühr ist nichtig, das heißt, wir hätten für 2025 keine Gebühr erheben dürfen“, erklärte Manuela Nitsche, die kaufmännische Leiterin der Kommunalwerke. Die Zeit drängte und mithilfe von Ingrid Hannemann vom beauftragten Unternehmen Kubus Kommunalberatung und Service GmbH stand nun der Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung auf der Tagesordnung der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2024. „Wir mussten in einer ganz kurzen Zeit die Neukalkulation durchsetzen. Wir haben es geschafft.“ Hahnemann betonte, dass die Gebühren nicht erhöht, sondern nur anders aufgeteilt werden. Mit den Gebühren werden in den kommenden Jahren auch Investitionen im Wert von 3,1 Millionen Euro bezahlt. Ihr Fazit: „Damit ist die Rechtsaufsicht zufrieden und jetzt hoffen wir, dass wieder Ruhe einkehrt.“
Um die Gebühren der begründeten Widersprüche erheben zu können, musste das Satzungsrecht rückwirkend zum 1. Januar 2021 erlassen werden. Der Markt erhob bislang seine Abwassergebühren auf Basis des Frischwassermaßstabs. Nun wird die gesplittete Abwassergebühr realisiert. Für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 beträgt die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser 1,60 Euro und für Niederschlagswasser 0,34 Euro pro Kubikmeter. Ab 1. Januar 2025 bis Ende 2028 beträgt die Einleitungsgebühr 1,81 Euro (Schmutzwasser) sowie 0,20 Euro (Niederschlagswasser) pro Kubikmeter.
In der Diskussionsrunde beantwortete die Kommunalberaterin die Frage von Rat Jürgen Strickstrock (Grüne), wie der Anteil von Schmutz- und Niederschlagswasser an sich und die dazugehörigen Kosten für die Kommunalwerke bestimmt werden. Demnach könne der jeweilige Anteil nicht genau bestimmt werden, doch der Prüfungsverband gebe Werte vor. Bei den laufenden Kosten bescheinigte Hahnemann: „Wir sind alle 176 Kostenstellen durchgegangen. Man kann es wirklich gut zuteilen. Es gibt Spielräume, aber in Kaufering wird sehr genau gebucht, was zu welchem System gehört.“
Am Ende wurde die neue Satzung vom Marktgemeinderat einstimmig verabschiedet.
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