Vor gut drei Jahren wurden die Abwassergebühren in Kaufering drastisch erhöht. Einige Bewohnerinnen und Bewohner hatten Zweifel daran, dass die Berechnungsgrundlage zulässig ist. Aus ihrer Sicht zahlen manche zu viel und andere zu wenig. Die Rechtsaufsicht des Landkreises Landsberg hat ihnen nun Recht gegeben und die Gebührensatzung des Marktes für nichtig erklärt. Die Bürger sind vom Vorgehen der Gemeinde enttäuscht. Die nimmt Stellung, wie es nun weitergehen soll.
Zum 1. Januar 2020 erhöhte der Markt Kaufering die Gebühren für das Abwasser von 1,71 Euro auf 2,37 Euro pro Kubikmeter. Zusätzlich wurde die Grundgebühr verdoppelt. Immer wieder habe man seit Sommer 2020 das Gespräch mit der Gemeinde gesucht, doch passiert sei nichts, beklagt Klaus Frösel aus dem Wörnitzweg. Insgesamt 17 Parteien legten Widerspruch ein, weil sich aus deren Sicht nichts tat. Letztlich sei nur der Weg zur Rechtsaufsicht geblieben, so Frösel. "Dass man unsere Hinweise immer abgetan hat und erklärt hat, es sei alles in Ordnung, ärgert uns", sagt Petra Mayr-Endhart, selbst Juristin.
Kritik an Informationspolitik des Marktes Kaufering
Frösel verweist zudem darauf, dass er von der Rechtsaufsicht hinsichtlich einer Entscheidung immer wieder vertröstet worden sei mit Verweis auf noch fehlende Unterlagen, die die Kommune zur Verfügung stellen sollte. Kauferings Geschäftsstellenleiter Dominic Jödicke sagt auf Nachfrage dazu, dass die Gemeinde "das weitere Vorgehen mit der Rechtsaufsicht abgesprochen und mit dieser stets eng im Austausch stand, um eine gute Lösung für die Kauferinger Bürger zu finden". Dabei sei es zu Verzögerungen gekommen, weil mehrere Punkte hätten geklärt werden müssen, so Jödicke. Mayr-Endhart und Frösel kritisieren auch eine nun an die Haushalte verschickte Eilmeldung des Marktes, in der informiert wird, dass die Endabrechnung 2022 sowie die erste Vorauszahlung für 2023 ausgesetzt werden. "Über die Gründe erfahren die Bürgerinnen und Bürger aber nichts", so Mayr-Endhart.
Die Rechtsaufsicht des Kreises verweist in ihrer Begründung, warum die Satzung nichtig ist, auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser entschied 2003, dass die alleinige Anwendung des sogenannten Frischwassermaßstabs nichtig sei, wenn die Kosten für die Beseitigung von Niederschlagswasser nicht als geringfügig angesehen werden können. Dies ist demnach der Fall, wenn der Anteil an den Gesamtkosten zwölf Prozent übersteigt. Das ist in Kaufering der Fall. Deswegen müsse die Gemeinde die Ende 2019 beschlossene Satzung aufheben. Der Markt hat einen Monat Zeit, dagegen Einspruch zu erheben.
Gestank im Wörnitzweg seit Jahrzehnten Thema in Kaufering
Die Anwohnenden im Wörnitzweg sind auch wegen eines anderen Themas sauer auf die Kommune. Bei ihnen werden die Abwässer aus Igling ins Kauferinger Kanalnetz eingeleitet. Damit verbunden ist eine Geruchsbelastung. Zwar gibt es Lösungsansätze, eine Freispiegelleitung mit Lüftungsschächten soll es richten, doch die Anwohner sind skeptisch, ob dies funktioniert. Igling spielt auch bei der Gebührensatzung eine zentrale Rolle, da diese ihr Abwasser nach Kaufering leitet. "Es fehlt bei der bisherigen Gebührenberechnung, wer was in Kaufering und in Igling einleitet ins Kanalsystem. Ob es ein Haushalt ist oder Gewerbe und ob Regenwasser auf dem eigenen Grund versickert oder eingeleitet wird. Es fehlen Einleitungskataster, um überhaupt eine Berechnungsgrundlage zu haben", moniert Frösel. Jödicke verweist darauf, dass es in Igling eine Messstelle gebe und eine bei der Kauferinger Kläranlage, die die Gesamtmenge erfasse. Was aus Igling eingeleitet werde, sei daher bekannt.
Kauferinger verweist auf Lösung in Hofstetten
Iglings Bürgermeister Günter Först sagt auf Anfrage unserer Redaktion, dass er das Thema entspannt sehe. "Es ist ohnehin geplant, die Satzung zu überarbeiten. Wenn Kaufering diese vorlegt, dann reden wir darüber." Zur geplanten Freispiegelleitung sieht er keine Alternative. Ganz anders sieht es Frösel: "Der Landkreis hat in Hofstetten reagiert, weil es dort ähnliche Probleme gab. Die Sperrung der dortigen Kreisstraße erfolgte, weil dorthin die Leitung verlegt wurde." Hofstettens Bürgermeisterin Ulrike Högenauer bestätigt dies. "Die Geruchsbelästigung rund um den Anger wurde immer schlimmer. Dort mündete der Kanal vom Abfallwirtschaftszentrum in unser Netz. Deswegen wurde eine Druckleitung um das Gebiet herum gebaut." Der Anschluss des neuen Kanals ans Pumpenhaus steht laut Högenauer noch aus.
Und wie geht es in Kaufering weiter? Laut Jödicke ist in Abstimmung mit der Rechtsaufsicht des Kreises eine neue Gebührensatzung erarbeitet worden, die im Februar den Gemeinderäten präsentiert und zur Beschlussfassung vorgelegt wird. "Die gilt für eine Übergangszeit. Langfristiges Ziel ist die Erstellung eines Einleitungskatasters."