Startseite
Icon Pfeil nach unten
Landsberg
Icon Pfeil nach unten

Ingenried: Polizei löst Hüttenparty mit 200 Personen auf

Ingenried

Polizei löst illegale Hüttenparty mit 200 Personen auf

    • |
    Die Schongauer Polizei hat eine illegale Party aufgelöst.
    Die Schongauer Polizei hat eine illegale Party aufgelöst. Foto: Carsten Rehder, dpa (Symbol)

    Die Polizeiinspektion Schongau hat in der Nacht von Freitag auf Samstag, 12. Februar, im Gemeindegebiet von Ingenried (Kreis Weilheim-

    An der Hüttenparty auf dem Gemeindegebiet von Ingenried feierten etwa 200 Menschen, zumeist Jugendliche und junge Erwachsene, die teilweise erheblich alkoholisiert waren. Außerdem wurden Verstöße nach dem Betäubungsmittel- und nach dem Waffengesetz sowie Verkehrsverstöße festgestellt.

    Feiernde verhöhnen die Polizeikräfte

    Eine Mitteilung aus der Bevölkerung über eine größere Party im Bereich Ingenried ging am späten Freitagabend bei der Polizei in Schongau ein. Tatsächlich stellte die erste Streifenbesatzung bereits etwas 50-100 Feiernde fest und immer noch kamen weitere Gäste hinzu. Auf eine Lautsprecherdurchsage seitens der Beamten reagierten die Partygäste nur mit lautem Grölen. Während von den umliegenden Dienststellen weitere

    Mit insgesamt 11 Streifenbesatzungen wurde die Party in den frühen Morgenstunden schließlich aufgelöst. Als die Beamten eintrafen, flüchteten zahlreiche Gäste. Von etwa 50 Personen konnten die Personalien festgestellt werden. Sie werden wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.

    Weitere Verstößen nach dem Betäubungsmittel- und dem Waffengesetz

    Auf Anfahrt zum Einsatzort wurde ein 24-jähriger Schongauer mit seinem Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen. Der junge Fahrer, der auf dem Weg zur Party war, gab sofort zu, keinen Führerschein zu besitzen. Außerdem wurden drogentypische Ausfallerscheinungen bei ihm festgestellt. Bei dem 24-Jährigen wurde deshalb eine Blutentnahme durchgeführt. Ihn erwartet eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Führens eines Kfz unter Drogeneinfluss.

    Bei seinem Beifahrer, einem 23-Jährigem, wurden Betäubungsmittel und ein verbotener Teleskopschlagstock aufgefunden. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Waffengesetz.

    Eine Veranstaltung in dieser Größe ist, ungeachtet der derzeit nach wie vor geltenden gesetzlichen Beschränkungen in der Corona-Pandemie, anzeige- und genehmigungspflichtig, heißt es im Polizeibericht weiter. Unter anderem wären neben der notwendigen gaststättenrechtlichen Genehmigung zusätzliche Auflagen zu erfüllen gewesen, wie genügend Toiletten, der Einsatz von Ordnern, die Ausarbeitung und Einhaltung eines Hygieneschutz- sowie ein erforderliches Jugendschutzkonzept. (lt)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden