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Geltendorf: Urteil: Messerattacke in Geltendorf war kein versuchter Mord

Geltendorf

Urteil: Messerattacke in Geltendorf war kein versuchter Mord

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    Vor der 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg wurde ein Mann wegen einer Messerattacke am Geltendorfer Bahnhof verurteilt.
    Vor der 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg wurde ein Mann wegen einer Messerattacke am Geltendorfer Bahnhof verurteilt. Foto: Peter Fastl

    Im Prozess wegen versuchten Mordes am Geltendorfer Bahnhof verkündete die 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg jetzt das Urteil. Der 30-jährige Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt, teilte das Strafgericht mit. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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