Auch der Geltendorfer Gemeinderat nutzt die Gelegenheit, der Gemeinde im Rahmen der Grundsteuerreform zusätzliche Einnahmen zu verschaffen. Die Hebesätze für Grundsteuer A und B werden auch nach Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2025 beibehalten. Das hat das Gremium bei vier Gegenstimmen beschlossen. Durch die vom Finanzamt festgestellte höhere Messbetragssumme wird damit ab nächstes Jahr mehr Geld in die Gemeindekasse fließen.
Geltendorf
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