Startseite
Icon Pfeil nach unten
Landsberg
Icon Pfeil nach unten

Fuchstal: Mit großer Grund- und Wohnfläche bezahlen Anlieger mehr

Fuchstal

Mit großer Grund- und Wohnfläche bezahlen Anlieger mehr

    • |
    • |
    Vor allem die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit großer Wohn- und Grundfläche, wie hier an der Hauptstraße in Leeder, werden nach der Neufestsetzung der Grundsteuer aller Voraussicht nach stärker zur Kasse gebeten.
    Vor allem die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit großer Wohn- und Grundfläche, wie hier an der Hauptstraße in Leeder, werden nach der Neufestsetzung der Grundsteuer aller Voraussicht nach stärker zur Kasse gebeten. Foto: Andreas Hoehne

    Etwas stärker belastet werden Fuchstals Bürgerinnen und Bürger nach der Neuregelung der Grundsteuer in Bayern. Bislang hatten sie bei der Grundsteuer B, die für bebaute Grundstücke gilt, bei einem Hebesatz von 280 Prozent insgesamt 305.000 Euro im Jahr entrichtet. Nun wird sich dieser die Einnahme der Gemeinde trotz der beschlossenen Absenkung des Satzes auf 200 Prozent aufgrund der geänderten Messbeträge auf etwa 390.000 Euro erhöhen. Individuell wird sich die Neuregelung allerdings sehr unterschiedlich auswirken, machte Bürgermeister Erwin Karg in der Sitzung deutlich. Denn er selbst werde für sein Wohnhaus in Asch, das er als Beispiel angeführt hatte, statt bisher 450 Euro künftig nur noch knapp 290 Euro im Jahr bezahlt.

    Messbeträge von 2022: Es gab bereits Anträge auf Änderung in Fuchstal

    Stärker zu Kasse gebeten werden hingegen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit großer Wohn- und Grundfläche. Bislang hatte man in Fuchstal sowohl bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen als auch bei der Grundsteuer B jeweils 280 Prozent als Hebesatz angesetzt, und das, wie Karg anmerkte, seit dem Jahr 1978 unverändert. In seinem Sachvortrag erwähnte der Bürgermeister zudem, dass man nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beispielsweise zuletzt in Asch den Betrag von 550.000 Euro alleine tragen musste, den nach der alten Regelung zu 80 Prozent die Anliegerinnen und Anlieger hätten aufbringen müssen. Auch nannte er Kosten für den Straßenunterhalt, die in den vergangenen Jahren zwischen 100.000 Euro und 150.000 Euro lagen. Die Verwaltung hätte deshalb einen einheitlichen Hebesatz von 220 Prozent für beide Steuerarten angesetzt, was insgesamt etwa 115.000 Euro an Mehreinnahmen bedeutet hätte.

    Hier hakte als erstes Ratsmitglied Anton Weinholzner (FWG Asch) ein. Nach Meinung des Verfassungsgerichts sollte das Einnahmeaufkommen aus der Grundsteuer für die Kommunen gleich bleiben, sagte er und schlug deshalb, die 200 Prozent bei der Grundsteuer B und 300 Prozent bei der Grundsteuer A vor, was in letzterem Fall ein etwa gleiches Gesamtaufkommen von 39.000 Euro (bislang 44.000 Euro) bedeutet. Weitere Räte folgten mit zum Teil leicht abweichenden Hebesätzen, sodass sich Karg am Ende überrascht zeigte, dass bei der Abstimmung Weinholzners Vorschlag auf Anhieb auf einstimmige Befürwortung stieß.

    Zugrunde liegen der Grundsteuerberechnung die Messbeträge, die das Finanzamt seit dem Jahr 2022 nach den Angaben der Steuerpflichtigen festgesetzt hatte. Für die gesamte Gemeinde Fuchstal stiegen sie bei der Grundsteuer B von 109.362 auf 198.263. Es hätte mittlerweile allerdings einige Anträge auf Änderungen gegeben, so Karg. Sollte es deshalb noch zu größeren Veränderungen kommen, wäre eine jährliche Neufestsetzung der Hebesätze möglich.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden