Erneut gescheitert ist der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität (VLAB) mit seinem Widerstand gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb der drei neuen Windkraftanlagen im Fuchstaler Gemeindewald. Im Juli des vergangenen Jahres war eine Klage dagegen bereits vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen und die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen worden. Dagegen hatte der Verein beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, die der siebte Senat nun als unbegründet zurückwies.
Streitpunkt war, dass der Bürgerwindkraft Fuchstal trotz der Gefährdung des Rotmilans als Ausnahmetatbestand vom Naturschutzgesetz der Betrieb der Windkraftanlagen gestattet worden war, da man dabei ein kamerabasiertes Erkennungs- und Vermeidungssystem zum Schutz von Vögeln erprobt. Die Kosten für das Verfahren und der anwaltlichen Vertretung der Bürgerwindkraft muss der Verein übernehmen, der sich unter anderem gegen die Aufstellung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen und gegen Windkraftanlagen in Wäldern ausspricht. In der Vergangenheit hatte er wiederholt von dem ihm zugestandenen Recht auf Verbandsklage gegen derartige Großprojekte Gebrauch gemacht.
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