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Fuchstal: Entsteht Lärmbelästigung durch die Waschanlage in Fuchstal?

Fuchstal

Entsteht Lärmbelästigung durch die Waschanlage in Fuchstal?

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    In Zukunft soll die Waschanlage der Tankstelle in Leeder an Werktagen bis 20 Uhr geöffnet haben.
    In Zukunft soll die Waschanlage der Tankstelle in Leeder an Werktagen bis 20 Uhr geöffnet haben. Foto: Christin Klose/dpa-tmn (Symbol)

    Abgelehnt worden war im September vergangenen Jahres im Fuchstaler Gemeinderat die nachträgliche Genehmigung eines Carports in Asch, da dieser unmittelbar mit der Straße abschließt. Die Gemeinde sieht in ihrer Stellplatzsatzung eine Mindesttiefe für die Zufahrt von fünf Metern vor. Nun stand der Antrag erneut zur Debatte, der Grundstückseigentümer hatte auf zehn Fälle im Gemeindegebiet verwiesen, in denen ebenfalls von dieser Regelung abgewichen worden war und dies größtenteils bislang ohne Beanstandungen.

    In dem betreffenden Fall in Asch hatte sich, so Karg, jemand aus der Nachbarschaft beschwert. Während Ratsmitglied Anton Weinholzner (FWG Asch) sagte, er sehe keinen Anlass vom früheren Votum abzuweichen, bezeichnete es Christoph Kneißl (FWG Leeder) als ungerecht, wenn es letztlich nur eine Frage eines guten Nachbarschaftsverhältnisses sei, ob man ungestraft von der Vorschrift abweichen dürfe. Am Ende wurde der Beschluss aus dem Vorjahr mit sieben zu zwei Stimmen erneuert. Er soll zum Vollzug an die untere Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet werden.

    Debatte über Autowaschanlage in Leeder

    Breiten Raum nahm die Debatte über die Betriebszeiten der Autowaschanlage in Leeder ein. Bürgermeister Karg hatte dies vorab als sein „Lieblingsthema“ bezeichnet. Es gebe zwar eine Regelung, erläuterte er, diese sei aber nicht „bewehrt“, sodass bei einem Verstoß kein Bußgeldtatbestand vorliege. Man habe deshalb die Rechtsverordnung der Stadt Landsberg als Grundlage übernommen. Unterschiedliche Meinung bestand dann im Gemeinderat, ob sich der Betreiber an die bisher in der Baugenehmigung festgelegten Zeiten halte.

    Demnach ist der Betrieb werktags von sieben bis 18 Uhr und an Sonntagen von 13 bis 18 Uhr erlaubt. Damit sollen die Anlieger im südlich angrenzenden Baugebiet vor einer Lärmbelästigung geschützt werden. Einigkeit bestand darin, an den Werktagen im Einklang mit den Öffnungszeiten der Einkaufsmärkte die Betriebsdauer auf 20 Uhr zu verlängern. Vor einem Beschluss stolperte man allerdings über die Landsberger Verordnung, denn hier wird das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage als Grundlage genannt, in ihm wird speziell auf den Betrieb von Autowaschanlagen eingegangen. Infrage gestellt wurde von einzelnen Ratsmitgliedern, ob man denn damit auch die Öffnungszeiten an den Werktagen rechtfertigen könne.

    Defekt am Windrad im Kingholz

    Bereits seit Anfang Juni ist eine der vier Windkraftanlagen im Kingholz defekt, informierte der Bürgermeister in der jüngsten Fuchstaler Gemeinderatssitzung. Der Schaden betreffe den Isolationswiderstand des Generators, meinte er und müsse durch ein Spezialistenteam des Herstellers Enercon behoben werden, sodass der Ausfall noch einige Wochen andauern werde. Da aber laut Wartungsvertrag eine 95-prozentige Verfügbarkeit garantiert wird, werden die darüber hinaus gehenden Mindererträge vom Konzern erstattet. Bei der Gemeinde und Anteilsinhaberinnen entstehe kein finanzieller Nachteil. 2024 sei erneut ein gutes Windjahr, sagte Karg weiter, denn bis Ende Juni sei trotz des Defekts die Prognose um ein Viertel übertroffen worden.

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