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Fuchstal: Entscheidung wäre "wie ein Vulkanausbruch": Bauvorhaben erneut abgelehnt

Fuchstal

Entscheidung wäre "wie ein Vulkanausbruch": Bauvorhaben erneut abgelehnt

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    Der Fuchstaler Gemeinderat  hat den Antrag die Halle in  Lechmühlen (links) als Wohngebäude umzunutzen erneut abgelehnt.
    Der Fuchstaler Gemeinderat hat den Antrag die Halle in Lechmühlen (links) als Wohngebäude umzunutzen erneut abgelehnt. Foto: Andreas Hoehne

    Im Juli vergangenen Jahres hatte der Fuchstaler Gemeinderat mit elf zu vier Stimmen den Umbau eines ehemaligen Stalles in Lechmühlen in ein Wohngebäude mit zwei Einheiten abgelehnt. Standort der Halle ist im Außenbereich in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Sägewerk. Damals hatten die Räte in ihrer Entscheidung unter anderem auf mögliche Probleme wegen des Lärmschutzes hingewiesen. Bei der erneuten Behandlung in der jüngsten Ratssitzung fiel die Ablehnung des Antrags sogar einstimmig aus.

    Auslöser war ein Schreiben des Landratsamtes, das man das Vorhaben für genehmigungsfähig halte und notfalls das gemeindliche Einvernehmen ersetzen werde. „Ich bin etwas vom Glauben gefallen“, quittierte Bürgermeister Erwin Karg diese Mitteilung und kündigte an, dass man notfalls gegen den Bescheid der Behörde klagen werde, und das zum ersten Mal in der Gemeindegeschichte, wie er feststellte. Darüber habe er auch schon vorab das Bauamt informiert. 

    Betreiber des Sägewerks in Fuchstal fürchtet um Existenz seines Betriebes

    Der Betreiber des Sägewerks habe zudem wegen möglicher Einschränkungen seines Betriebs von einer Gefährdung seiner Existenz gesprochen, wies Karg weiter hin. Er habe außerdem gezählt, dass es allein in Fuchstal 30 bis 40 Hallen im Außenbereich gebe, die man unter dieser Vorgabe in Wohngebäude umwandeln könnte. Die Entscheidung des Landratsamtes zugunsten der Erweiterung von Splittersiedlungen werde das Gesicht des Landkreises prägen, sagte Karg. Im Weiler Lechmühlen, der zum

    Auf die Nachfrage von Ratsmitglied Ulrike Ramsauer (Neue Liste), warum das Landratsamt so etwas genehmige, meinte Karg, der Bauwillige verfüge offensichtlich über „gute Connections“. Gegenüber unserer Zeitung erklärte er weiter, wenn das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetze, sei das wie ein Vulkanausbruch, denn der Außenbereich sei dann gefallen und werde von Bebauung überzogen. Nach der Bayerischen Bauordnung ist der Bereich außerhalb der geschlossenen Ortschaften zwar grundsätzlich freizuhalten, es gelten aber eine Reihe von Ausnahmen, etwa für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist, heißt es in der Verordnung. 

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