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Finning: Finning ändert vorerst nichts an den Hebesätzen für Grundsteuern

Finning

Finning ändert vorerst nichts an den Hebesätzen für Grundsteuern

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    In Finning bleiben die Hebesätze für die Grundsteuern A und B erst einmal bei 310 Prozent.
    In Finning bleiben die Hebesätze für die Grundsteuern A und B erst einmal bei 310 Prozent. Foto: Marcus Brandt/dpa (Symbolbild)

    Die Grundsteuerreform beschäftigt derzeit alle Kommunen, denn ihnen obliegt die Aufgabe, für 2025 neue Hebesätze zu bestimmen. Ziel der Bundesregierung ist die sogenannte Aufkommensneutralität, sprich: Die Einnahmen durch die Grundsteuer in einer Kommune sollen durch die neue Regelung nicht höher oder niedriger ausfallen. Eine Pflicht dazu gibt es jedoch nicht, denn den Gemeinden obliegt die Hoheit über ihre Finanzen. 

    Wie schwierig die Entscheidung bezüglich der Hebesätze für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und B (Grundstücke) ist, zeigte sich bei der Diskussion im Finninger Gemeinderat. Selbst der neue Kämmerer der VG Windach, Marcel Quäschning, konnte dem Rat keine Empfehlung geben, obwohl sich die Kämmerer darüber bereits landkreisweit ausgetauscht hätten. Zu unterschiedlich sei die jeweilige Situation in den Gemeinden und auch die Tatsache, dass von den Finanzämtern bisher nicht alle Grundsteuermessbeträge vorliegen und wöchentlich Änderungen kommen, erschwere die Entscheidung.

    Grundsteuer B spült deutlich mehr Geld in die Finninger Gemeindekasse als Grundsteuer A

    Zudem sei zu beachten, dass bei der Ermittlung der Steuerkraftzahl ein bayernweiter Nivellierungshebesatz von 310 Prozent gilt. Unterschreitet eine Gemeinde diesen, wirkt sich dies nachteilig für sie aus, denn bei der Berechnung der Steuerkraftzahl, diese ist maßgeblich für die Höhe der Kreisumlage, würde weiterhin von 310 Prozent ausgegangen, die Schlüsselzuweisungen fielen niedriger aus und ebenso die Steuereinnahmen.

    In Finning liegen sowohl die Hebesätze für Grundsteuer A und B als auch für die Gewerbesteuer bei 310 Prozent – und dabei wird es auch bleiben, entschied der Gemeinderat. Neutralität, wie von der Bundesregierung gewünscht, wird damit nicht erreicht. Dafür hätte die Gemeinde den Hebesatz für Grundsteuer A erhöhen und den für Grundsteuer B senken müssen. Dass sich die Grundsteuermessbeträge so stark geändert haben, liegt auch daran, dass für Landwirte mit der Reform nun nicht mehr Grundsteuer B für alle Flächen gilt, sondern nur für die landwirtschaftlichen, sodass sie ab 2025 nun zwei Grundsteuerbescheide erhalten.

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