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Erpfting: Die Roma-Gruppe verlässt das Feld bei Erpfting

Erpfting

Die Roma-Gruppe verlässt das Feld bei Erpfting

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    Die meisten Mitglieder der Roma-Gruppe haben das Feld bei Erpfting wieder verlassen.
    Die meisten Mitglieder der Roma-Gruppe haben das Feld bei Erpfting wieder verlassen. Foto: Thorsten Jordan

    Auf einem Feld - unweit von Erpfting und nahe der A96 - waren in der vergangenen Woche noch weit mehr als 100 Wohnwagen und Wohnmobile zu sehen. Gegenüber unserer Redaktion sagten deren Bewohnerinnen und Bewohner, dass sie der Volksgruppe der Roma angehörten. Eine Nachfrage bei der Stadt ergab: Für das Lager wurde zuvor jedoch nicht die nötige Erlaubnis eingeholt. Nach Auskunft des Eigentümers sollte das Grundstück bis Anfang der Woche daher wieder verlassen sein - und tatsächlich waren dort am Dienstag nur noch vereinzelt Camper zu sehen.

    Der stetig gewachsene "Campingplatz" sorgte in der vergangenen Woche für Gesprächsstoff in Erpfting. Nach Auskunft mehrerer Mitglieder der Gruppe waren die Roma auf einer "evangelischen Volksmission": Die meisten kämen aus der französischen Großstadt Straßburg, sie beteten zusammen und feierten Gottesdienste. Dazu wurde auf dem Feld ein großes Zelt aufgebaut.

    Für das Roma-Camp nahe Erpfting gibt es keine Erlaubnis

    Am Dienstag waren nur noch vereinzelt Camper zu sehen und am Mittwoch war das Feld dann wieder komplett frei. Zuvor hatte der Eigentümer des Grundstücks der Stadt mitgeteilt, dass das Camp am Montag, 17. Juli, wieder verlassen werde.

    Eine Aufnahme zeigt das Roma-Lager bei Erpfting in der vergangenen Woche.
    Eine Aufnahme zeigt das Roma-Lager bei Erpfting in der vergangenen Woche. Foto: Christian Rudnik

    Die Wohnwagen befanden sich auf Landsberger Flur, das Grundstück ist jedoch in Privatbesitz. Bei der Verwaltung ist laut Susanne Flügel, Pressesprecherin der Stadt, keine Erlaubnis für die Errichtung des Lagers eingeholt worden, weder vom Eigentümer der Fläche noch von den vorübergehenden Bewohnern. Wenngleich das eigentlich notwendig gewesen wäre: Gemäß Artikel 25 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes ist das Aufstellen von mehr als drei Zelten oder Wohnwagen erlaubnispflichtig.

    Bei der Erteilung spielten mehrere Gesichtspunkte eine Rolle – etwa der Schutz der Natur und Landschaft, die Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder die vorhandene Erschließung mit Strom, Wasser und Abwasser.

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