Einiges zu tun gab es am Samstag kurz vor Mittag in Eresing, nachdem dort ein Auto in einem Weiher versunken war. Zu dem Unfall kam es gegen 11.40 Uhr, nachdem eine 43-jährige Frau ihren Wagen in einer Hofeinfahrt an der Westseite der Hauptstraße auf Höhe der Einmündung Schöffeldinger Straße abgestellt hatte, berichtet die Dießener Polizei.
Während sich die Frau im Wohngebäude aufhielt, verselbständigte sich das Fahrzeug und rollte in Richtung Kreisstraße. Auf dem abschüssigen Gelände entwickelte das Auto eine derartige Geschwindigkeit, dass es einen gegenüberliegenden Holzzaun durchbrach, um dann über ein Feld und in den Weiher am Ortseingang zu rollen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Unfall darauf zurückzuführen, dass die Fahrzeugführerin vergessen hatte, den Gang einzulegen beziehungsweise die Handbremse anzuziehen. Das Fahrzeug trieb in die Mitte des Gewässers und versank.
Ein Abschleppfahrzeug und ein Traktor bleiben bei Unfall in Eresing stecken
Feuerwehr, Wasserwacht und Polizei lagen zunächst keine Informationen darüber vor, ob sich in dem versunkenen Pkw noch Personen befanden. Schnell konnte jedoch Entwarnung gegeben werden. Es wurden auch keine weiteren Verkehrsteilnehmer durch das über die Hauptstraße rollende Auto gefährdet. Letztendlich wurde der Pkw durch einen Abschleppdienst und die Wasserwacht geborgen. Ob das Gewässer durch auslaufende Betriebsstoffe verunreinigt wurde, ist noch nicht geklärt. Die Überprüfungen des Wasserwirtschaftsamtes dauern noch an.
Nach der Bergung des Pkw fuhr sich das Abschleppfahrzeug auf dem unbefestigten Untergrund fest. Beim Versuch, den Abschleppwagen durch einen von einem örtlichen Landwirt zur Verfügung gestellten Traktor herauszuziehen, blieb die Zugmaschine ebenfalls stecken. Ein weiterer Abschlepper schaffte es schließlich, die festgefahrenen Fahrzeuge aus der landwirtschaftlichen Fläche zu ziehen. Infolgedessen entstand ein beträchtlicher Flurschaden. Der Gesamtschaden wird auf etwa 1500 Euro beziffert. Die Frau, die das Auto ungesichert abgestellt hatte, bezahlte aufgrund der Verkehrsordnungswidrigkeit ein Verwarngeld. (AZ)
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