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Kunstanstalt wird abendfüllendes Thema im Dießener Gemeinderat
![Die Frage, was mit der ehemaligen Kunstanstalt in der Johannisstraße geschehen soll, beschäftigt den Dießener Gemeinderat in einer Sondersitzung. Die Frage, was mit der ehemaligen Kunstanstalt in der Johannisstraße geschehen soll, beschäftigt den Dießener Gemeinderat in einer Sondersitzung.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Was tun mit der 2014 geerbten ehemaligen Kunstanstalt in Dießen? Am Dienstag geht es im Gemeinderat nicht öffentlich einen ganzen Abend lang um diese Frage.
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Vor einer Woche hat der Dießener Gemeinderat den Kauf von 17 Wohnungen, die am Waffenschmiedweg in St. Georgen gebaut werden, beschlossen. In dieser Woche geht es in einer „Sondersitzung“ des Gemeinderats um ein weiteres großes Projekt, das schon seit mehreren Jahren auf der kommunalpolitischen Tagesordnung steht: Wie soll es mit der ehemaligen Kunstanstalt Jos. C. Huber weitergehen, jene Immobilie in der Johannisstraße, die die Gemeinde 2014 geerbt hatte und nach jahrelangem Rechtsstreit 2021 endgültig zuerkannt wurde?
Eine besondere Sitzung ist es in mehrfacher Hinsicht: Sie findet nicht montags und nicht im Rathaus, sondern dienstags und im Gasthaus Kramerhof in Riederau statt. Man richtet sich offenbar auf eine längere Sitzungsdauer ein. Die nicht öffentliche Sitzung beginne bereits um 18 Uhr, und auch für das leibliche Wohl werde mit einem Abendessen gesorgt, hieß es. Der gemeindliche Rechtsanwalt Gerhard Spieß werde als Moderator mitwirken und die rechtlichen Möglichkeiten mit Blick auf eine künftige Nutzung der teilweise denkmalgeschützten Industriebrache an der Johannisstraße zu diskutieren. Auch eine Mitarbeiterin der Städtebauförderung bei der Regierung von Oberbayern ist angekündigt.
Was in den vergangenen Monaten über die Kunstanstalt gesprochen wurde
Der Gemeinderat befasste sich öffentlich zuletzt zweimal im Herbst damit. Im September forderte Michael Lutzeier (Die Partei), dass im Gemeinderat möglichst bald über die Sache gesprochen werde. Außerdem warnte er vor einer Abgabe der Liegenschaft an Investoren und meinte, „vielleicht ist es gescheiter“, dort Menschen etwas machen zu lassen, „die Feuer unter dem Arsch haben, das zu tun“.
Kurz darauf prangten auf der Fassade der ehemaligen Kunstanstalt in der Johannisstraße große rosafarbene Buchstaben und Ziffern: „ART 158“, was wohl als Hinweis auf Artikel 158 der Bayerischen Verfassung zu verstehen ist. Dieser lautet: „Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. Offenbarer Missbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz.“
Die Freien Wähler haben im Februar einen Antrag zur Kunstanstalt gestellt
Im Oktober berichtete Bürgermeisterin Sandra Perzul (Dießener Bürger), dass das Bauministerium in München auf die Huber-Häuser aufmerksam geworden sei. Das Ministerium sei sehr daran interessiert, die Gemeinde im weiteren Umgang mit der ehemaligen „Graphischen Kunstanstalt“ und dem dazugehörigen Verwaltungs- und Wohngebäude zu unterstützen, das gelte auch für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie.
Zuletzt unternahmen die Freien Wähler einen politischen Vorstoß. Mit Datum vom 19. Februar fordert deren Fraktion, die Huber-Häuser im Rahmen eines Erbpachtvertrags zu vergeben. Die Freien Wähler, so heißt es in dem Antrag, wollten nicht, „dass dieses geschichtsträchtige Ensemble an einen Investor veräußert wird“. Die Liegenschaft habe ein großes Potenzial, um Kultur und Lebensqualität in Dießen zu fördern und gleichzeitig substanzerhaltende Maßnahmen durchzuführen.
Freien Wähler sehen keine Möglichkeit, dass die Gemeinde was aus der Kunstanstalt macht
Ein solcher Erbpachtvertrag sollte mindestens auf 25 Jahre geschlossen werden, allein schon, weil das Voraussetzung sei, um Förderungen von Bund, Land oder einer Stiftung zu erhalten. Der Erbpachtzins solle einen symbolischen Euro betragen, im Gegenzug würde der Erbpächter die gesamten Auflagen sowie die Kosten für die Sanierung übernehmen. Bevorzugt sollten örtliche oder regionale Vereine den Zuschlag erhalten, die aber keine politische oder politiknahe Organisation sein dürften.
Die Freien Wähler verweisen in ihrem Antrag auch auf die angespannte Haushaltssituation, „welche sich auch in den nächsten Jahren nicht merklich bessern wird“. „Wir wissen“, sagt Gemeinderat Florian Zarbo auf Nachfrage, „dass wir mit diesem Objekt in den nächsten drei bis fünf Jahren nicht ansatzweise etwas machen können“. Zugleich wollten die Freien Wähler aber nicht, „dass ein Investor kommt, der da nur chice Penthouse-Wohnungen reinzaubert“. Außerdem wäre ein Verkauf immer mit dem Risiko verbunden, dass am Ende etwas anderes entsteht, als politisch gewollt war, gibt Zarbo zu bedenken. Das könne selbst durch einen städtebaulichen Vertrag, der eine künftige Nutzung detailliert regelt, nicht ausgeschlossen werden. Am Ende könnte ein Investor immer mit wirtschaftlichen Zwängen argumentieren.
Ein anderes gelungenes Beispiel für das Engagement eines Vereins in Dießen
Den Freien Wählern sei aber auch bewusst, dass es in der Region nicht viele Vereine gibt, die ein Projekt wie die Kunstanstalt stemmen könnten. Vielleicht müssten sich erst bestehende Vereine und künftige Beteiligte zu einem Förderverein zusammenfinden. Dass ein solches Modell erfolgreich sein kann, zeigt für Zarbo der Schacky-Park. Diesen hat der Markt Dießen langfristig von den Barmherzigen Schwestern gepachtet, und aus der ehemaligen Viehweide hat der Förderkreis Schacky-Park die einstige Parkanlage wiederentstehen lassen. „Das hat der Verein um Frau Reichert mit Perfektion gemacht“, findet Zarbo.
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