Das Flanieren im Bereich der Dießener Seeanlagen ist jetzt wieder ohne das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes möglich. Das Landratsamt hat die Seeanlagen von der Maskenpflicht auf „stark frequentierten Plätzen“ herausgenommen.
Allerdings: Eine Maske sollte man auch bei einem Spaziergang im Bereich der Seeanlagen dabei haben, jedenfalls dann, wenn man sich durch die Bahnunterführung dorthin begibt und den Mühlbach über die Rialtobrücke überqueren möchte. Dort gilt die Maskenpflicht weiter, ebenso auf dem Untermüllerplatz, informiert das Landratsamt.
Das Landratsamt gibt die neue Regelung bekannt
Die Maskenregelungen in Dießen waren wiederholt im Gemeinderat angesprochen worden. Kritisiert wurde, dass in den Seeanlagen auch außerhalb der Ausflugssaison Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden müssen. Bürgermeisterin Sandra Perzul schrieb daraufhin an das Landratsamt, nachdem dessen Sprecher Wolfgang Müller erklärt hatte, man könne die Maskenpflicht in den Seeanlagen zurücknehmen. Dagegen hatte es laut Perzul am 9. November nach einer ersten Anfrage im Gemeinderat vom Landratsamt geheißen, es bleibe vorerst bei der Benennung der stark frequentierten Plätze.
Die Maskenpflicht in den Seeanlagen, in der Bahnunterführung und am Untermüllerplatz war vom Landratsamt verfügt worden, als der Markt Dießen diese Bereiche als „stark frequentierte Plätze“ gemeldet hatte, nachdem in der zweiten Oktoberhälfte die Corona-Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 50 überschritten hatte. (ger)
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