Das Verfahren, das gegen Denklingens Bürgermeister Andreas Braunegger wegen Untreue lief, wurde nun von der Staatsanwaltschaft Augsburg eingestellt. Der Tatbestand der Anzeige, dass aufgrund von Braunegger ein gemeindliches Grundstück nicht pflicht- und sachgemäß veräußert wurde, konnte nach eingehender Untersuchung nicht nachgewiesen werden. Der Bürgermeister möchte sich zeitnah zu dem Thema äußern. (AZ)
Denklingen