Zwei Jahre auf Bewährung statt drei Jahre ins Gefängnis – so lautet in zweiter Instanz das Urteil gegen einen mittlerweile 44-jährigen Mann aus Landsberg, dem Drogenhandel vorgeworfen wurde. Fünf Jahre nach der Tat und vier Jahre nach dem ersten Prozess erging jetzt vor dem Landgericht in Augsburg ein Urteil, das von beiden Seiten auf der Stelle akzeptiert und noch im Gerichtssaal rechtskräftig wurde.
Augsburg