Zwei Jahre auf Bewährung statt drei Jahre ins Gefängnis – so lautet in zweiter Instanz das Urteil gegen einen mittlerweile 44-jährigen Mann aus Landsberg, dem Drogenhandel vorgeworfen wurde. Fünf Jahre nach der Tat und vier Jahre nach dem ersten Prozess erging jetzt vor dem Landgericht in Augsburg ein Urteil, das von beiden Seiten auf der Stelle akzeptiert und noch im Gerichtssaal rechtskräftig wurde.
Im Fall des 44-jährigen Mannes aus Landsberg, angeklagt wegen Drogenhandels, war es nicht nur die lange Verfahrensdauer, die ihm jetzt zu einem milderen Urteil verhalf, als er es im Jahr 2020 vor dem Landsberger Amtsgericht erhalten hatte. Damals war der Angeklagte zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden, wogegen er in Berufung gegangen war. Vor dem Landgericht beschränkte der Mann jetzt seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen. Das heißt, dass er die Tat wie angeklagt gestand und er auch die Verurteilung akzeptierte, dass er hingegen noch Milderung beim Strafmaß begehrte.
Richter Michael Eberle: "Kein Ruhmesblatt für die Justiz"
„Kein Ruhmesblatt für die Justiz“ nannte Richter Michael Eberle, der heutige Augsburger Landgerichts-Vizepräsident und frühere Direktor des Landsberger Amtsgerichts, den Umstand, dass der Mann mittlerweile vier Jahre auf sein Urteil habe warten müssen. Ein Umstand, der nicht zuletzt ein wenig mit der Personalie Eberles zusammenhing. Denn das Verfahren gegen den 44-Jährigen ist jener vierten Strafkammer am Landgericht in Augsburg zugeordnet, die zwar seit einem guten halben Jahr von Eberle geleitet wird, vorher aber einige Zeit unbesetzt war.
Es war im April 2019, als der Angeklagte selbst die Polizei auf seine Spur lenkte. In Landsberg war er mit seinem Auto bei Rot über eine Ampel gefahren und einer Streife aufgefallen. Bei einer anschließenden Kontrolle entdeckten die Beamten bei dem Mann exakt 102 Gramm Marihuana. Schon 2020 war bekannt geworden, dass der Angeklagte selbst wohl kein Drogenkonsument mehr war, sondern dass er aus Geschäftsinteresse mit dem „Stoff“ Handel getrieben habe.
Staatsanwalt Maximilian Dauer führte eine Art inoffizielles Rechtsgespräch mit den Verteidigern des Angeklagten, Sarah Stolle und Alexander Winkler, bereits vor Sitzungsbeginn auf dem Flur. Die dort angedachte Verständigungsmöglichkeit wurde alsdann dem Gericht unter Vorsitz von Richter Eberle präsentiert, der sie mit seinen Beisitzern diskutierte. Mit dem Ergebnis, so Eberle, gehe es dem Gericht „nicht so gut“. Man anerkenne sehr wohl die Gründe, die die Landsberger Vorinstanz bewogen habe, den 44-Jährigen wegen Drogenhandels zu einer Dreijahres-Freiheitsstrafe zu verurteilen. Jedoch hätten sich neben der langen Verfahrensdauer weitere Punkte zugunsten des Angeklagten ergeben. Als dass da der gesellschaftliche Wandel sei, der in der derzeitigen Debatte um die Teil-Freigabe von Cannabis münde.
Die persönliche Entwicklung des Landsbergers gibt Anlass zur Hoffnung
Bei Staatsanwaltschaft und Gericht keimte die Sorge auf, dass man einen schwerwiegenderen Schuldspruch möglicherweise schon in wenigen Monaten erneut nachverhandeln müsse. Und dann sei da die persönliche Entwicklung des Angeklagten, die Anlass zur Hoffnung gebe. Seit seiner Verurteilung vor vier Jahren arbeite der Mann in einer festen Anstellung, verdiene immerhin so viel Geld, dass er die 5000 Euro der Bewährungsauflage akzeptierte. Und er befinde sich in einer dauerhaften Beziehung, so sein Bewährungshelfer vor Gericht. Letztlich waren sich Staatsanwalt, Verteidigung und Gericht einig: Der Angeklagte wurde zu einer Zwei-Jahres-Freiheitsstrafe verurteilt, die Bewährungszeit auf lange fünf Jahre festgesetzt.