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Augsburg: 24-Jähriger muss wegen Attacken gegen seine Schwestern ins Gefängnis

Augsburg

24-Jähriger muss wegen Attacken gegen seine Schwestern ins Gefängnis

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    Nach einem Vorfall in einer Asylunterkunft in Kaufering musste sich ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht in Augsburg verantworten.
    Nach einem Vorfall in einer Asylunterkunft in Kaufering musste sich ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht in Augsburg verantworten. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolfoto)

    Was darf der Bruder seinen von einer syrisch-arabischen Lebensweise geprägten Schwestern abverlangen? Etwa bei deren Partnersuche mitentscheiden? Zwar spielte diese Frage bei einer Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht nicht die allein entscheidende Rolle, wohl aber die strafbaren Folgen der „archaischen Weltanschauung“ des 24-jährigen Angeklagten, der seine beiden 27 und 29 Jahre alten Schwestern teils erheblich verletzt hatte. Die beiden Frauen wurden in der Asylbewerberunterkunft in Kaufering im Juni 2023 von ihm beleidigt, genötigt, geschlagen, erheblich verletzt.

    Der bei Hannover lebende Mann wurde vom Schöffengericht unter Vorsitzenden Richter Nicolas Pfeil zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Der Angeklagte, seit 1996 in Deutschland lebend, gestand die ihm vorgeworfenen Taten. Er will sie unter dem Einfluss von Drogen begangen haben. Bei einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen wurde ihm für ein Geständnis eine Strafe von maximal drei Jahren und sechs Monaten zugesichert. Seine beiden Schwestern zogen vor Gericht ihre Strafanzeige zurück, verziehen ihrem Bruder.

    „Du bist mein Bruder, Du bleibst mein Bruder“

    „Du bist mein Bruder, Du bleibst mein Bruder“, so die ältere Schwester zu dem gefesselten 24-Jährigen im Gerichtssaal. Zu dem teils tränenreichen Aufeinandertreffen vor Gericht war es gekommen, weil der Angeklagte die Frau im vergangenen Juni erheblich verletzt hatte. Der Bruder war seinerzeit aus Hannover nach Kaufering gekommen, weil ihm die Verlobung seiner Schwester mit einem Landsmann zu Ohren gekommen war. Damit war er laut Anklage nicht einverstanden, zudem habe er auf eine Art Mitgift von bis zu 10.000 Euro von einem künftigen Ehemann, etwa zur Deckung der Kosten für die Hochzeit, erwartet. 

    In der Unterkunft in Kaufering und bereits zuvor im Ort hatte der Mann seine Schwestern mehrfach angegriffen und geschlagen. Vor allem seiner frisch verlobten 27-jährigen Schwester spielte er übel mit. Nachdem er sie niedergeworfen hatte, habe er sie minutenlang mit den Füßen getreten, so die Anklage. Die Polizei wurde gerufen, der 24-Jährige noch am selben Abend festgenommen. Seitdem saß er in Gablingen in Untersuchungshaft.

    Vor Gericht kam es zu heftigen Gefühlsausbrüchen des Angeklagten angesichts seiner beiden Schwestern, die trotz eines umfassenden Geständnisses des Bruders als Zeuginnen angehört werden sollten. Beide machten weitgehend von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, zogen ihre Strafanträge vor Gericht zurück und verziehen ihrem Bruder. Sie zeigten Verständnis für die Reaktion des Angeklagten, der in einer psychisch schwierigen Phase sei und der unter Drogeneinfluss gestanden habe.

    Hat der Angeklagte gelegentlich Drogen konsumiert?

    Das mit dem Handeln unter Drogeneinfluss wollte Staatsanwalt Thomas Junggeburth nicht zu deutlich gewichtet wissen, die gemessenen Werte deuteten eher auf gelegentlichen Konsum hin. Auch ein medizinisch-psychiatrisches Gutachten stelle keine unbedingten Zusammenhänge mit den Übergriffen her. Junggeburth sah die Tatvorwürfe wie angeklagt als verwirklicht an. Neben dem Geständnis könne man sich auf die Zeugenaussagen polizeilicher Sachbearbeiter stützen. Worauf der Staatsanwalt in aller Deutlichkeit hinwies: Gerade in Augsburg habe man bei einem Vorfall zur Adventszeit erleben können, wozu auch nur ein einziger Schlag an die falsche Stelle gegen den Kopf führen könne, als ein Besucher des Christkindlesmarktes starb. Er hatte bei einer Auseinandersetzung einen einzigen, tödlichen Faustschlag von einem Heranwachsenden erhalten. Ähnliches hätte der angeklagte Bruder bei seinen Schwestern auch verursachen können. 

    Was Staatsanwalt Junggeburt ebenfalls kritisierte: ein gewisses Versagen der Justiz. Nicht weniger als 23 Eintragungen ins Bundeszentralregister hat der erst 2016 als unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter nach Deutschland gekommene Syrer inzwischen aufzuweisen: Diebstähle, Körperverletzungen, Drogenmissbrauch. Da hätte die Justiz deutlich früher mit strengeren Maßnahmen einschreiten müssen. Strafforderung Junggeburths: drei Jahre und sechs Monate. 

    Die Schwester sollen sich während der Haft um Frau und Kind kümmern

    Verteidiger Hans Arnsperger sah in seinem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren als angemessen an. Er führte aus, dass sein Mandant im Alter von 16 Jahren wohl mit der Erfahrung der Flucht „aus der Spur geraten“ sei. Jetzt angesichts der bevorstehenden Geburt seines ersten Kindes sei er bemüht, sein Leben zu verändern. Dass seine beiden Schwestern ihre Strafanträge zurückgezogen und die Entschuldigung des Bruders angenommen hätten, zeige, dass der Familienzusammenhalt bestehe. Quasi zur Bekräftigung bat der Angeklagte in seinem letzten Wort seine beiden älteren Schwestern, sich um seine Verlobte und später um seinen Sohn zu kümmern, solange, bis er aus dem Gefängnis freikomme.

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